Sitzung: 11.05.2015 GSN/005/2015
Der Stadtrat der
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf
zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Herschfeld Süd“ und die
dazugehörige Begründung gebilligt.
Mit Schreiben vom
15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um
Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.
Die Planunterlagen
wurden gegenüber dem Änderungs- und Erweiterungsentwurf vom 24.07.2014 in
folgenden Punkten angepasst:
a)
Zurücknahme
der östlichen Begrenzung des Sondergebietes um 9.715 m² (Fl. Nrn. 230/11 und
249/1, Gemarkung Bad Neuhaus)
b)
Erweiterung
der nicht überbaubaren Sonderbaufläche im Süden um 2.222 m² (Fl. Nr. 230/11,
Gemarkung Bad Neuhaus)
c)
Darstellung
einer Fußwegverbindung
d)
Kennzeichnung
SO Parken mit Hinweis zum Immissionsschutz, dass im Rahmen des
Bauantragsverfahrens der schalltechnische Nachweis bezüglich der Einhaltung der
Vorgaben der TA-Lärm nachzuweisen ist.
e)
Darstellung
der Trasse zur Umverlegung der Burgstraße mit 12 m (statt bisher 10 m) sowie
beidseitig angrenzendem Waldsaum
f)
Darstellung
eines Leitungsrechtes für den bestehenden Leitungsbestand in der Burgstraße und
der Von-Guttenberg-Straße
g)
Festsetzung
einer Fläche für Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken Fl.
Nrn. 131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 1.500 m²)
h)
Ausgleichsbebauungsplan
Ausgleichsflächen extern (Fl. Nrn. 219, 223 und 249 Gemarkung Bad Neuhaus, Fl.
Nrn. 1917, 1924, 1925, 1926, 1927, 1929, 1936, 1942, 1943 und 1944, Gemarkung Hollstadt,
alle teilweise)
i)
Ausgleichs-/Retentionsfläche
für g) auf Fl. Nr. 2011, Gemarkung Hollstadt (teilweise)
Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat
von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.
Gleichzeitig weist
die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin,
dass mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die
öffentliche Auslegung des Änderungs- und Erweiterungsentwurfs zum Bebauungsplan
mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen statt.
Die Auslegung
erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom
28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015
In dieser Zeit
können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt
in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1
eingesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplans „Herschfeld Süd“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur
Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Strahlungen
bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |