Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Herschfeld Süd“ und die dazugehörige Begründung gebilligt.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.

 

Die Planunterlagen wurden gegenüber dem Änderungs- und Erweiterungsentwurf vom 24.07.2014 in folgenden Punkten angepasst:

a)    Zurücknahme der östlichen Begrenzung des Sondergebietes um 9.715 m² (Fl. Nrn. 230/11 und 249/1, Gemarkung Bad Neuhaus)

b)    Erweiterung der nicht überbaubaren Sonderbaufläche im Süden um 2.222 m² (Fl. Nr. 230/11, Gemarkung Bad Neuhaus)

c)    Darstellung einer Fußwegverbindung

d)    Kennzeichnung SO Parken mit Hinweis zum Immissionsschutz, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens der schalltechnische Nachweis bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm nachzuweisen ist.

e)    Darstellung der Trasse zur Umverlegung der Burgstraße mit 12 m (statt bisher 10 m) sowie beidseitig angrenzendem Waldsaum

f)     Darstellung eines Leitungsrechtes für den bestehenden Leitungsbestand in der Burgstraße und der Von-Guttenberg-Straße

g)    Festsetzung einer Fläche für Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken Fl. Nrn. 131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 1.500 m²)

h)    Ausgleichsbebauungsplan Ausgleichsflächen extern (Fl. Nrn. 219, 223 und 249 Gemarkung Bad Neuhaus, Fl. Nrn. 1917, 1924, 1925, 1926, 1927, 1929, 1936, 1942, 1943 und 1944, Gemarkung Hollstadt, alle teilweise)

i)      Ausgleichs-/Retentionsfläche für g) auf Fl. Nr. 2011, Gemarkung Hollstadt (teilweise)

 

Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.

 

Gleichzeitig weist die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin, dass mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die öffentliche Auslegung des Änderungs- und Erweiterungsentwurfs zum Bebauungsplan mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen statt.

 

Die Auslegung erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom

                                    28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015

 

In dieser Zeit können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Herschfeld Süd“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen gegen die Planung keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7