Sitzung: 11.05.2015 GSN/005/2015
Der Stadtrat der
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
und die dazugehörige Begründung gebilligt.
Mit Schreiben vom
15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um
Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.
Die Planunterlagen
wurden gegenüber dem Änderungsentwurf vom 24.07.2014 in folgenden Punkten
angepasst:
·
Erweiterung
des Sondergebietes „Klinik“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 138, 138/3,
138/4, 162, 163, 166, 167/1 und 169/2, Gemarkung Bad Neuhaus sowie der
Grundstücke Fl. Nrn. 708, 714, 714/1, Gemarkung Herschfeld (jeweils
Teilflächen) von ca. 5,9 auf ca. 6,1 ha
·
Wegfall
des Sondergebietes „Parken“ westlich des Salzburgweges auf Teilbereichen der
Grundstücke Fl. Nrn. 138 und 162, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 0,3 ha)
·
Erweiterung
des Sondergebietes „Parken“ westlich der Wendeschleife der
Von-Guttenberg-Straße auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 166,
Gemarkung Bad Neuhaus und einem Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 708,
Gemarkung Herschfeld von ca. 0,5 ha auf ca. 0,7 ha
·
Verkleinerung
des Sondergebietes „Klinik“ südlich der Von-Guttenberg-Straße auf einem
Teilbereich des Grundstückes Fl. Nr. 230/11, Gemarkung Bad Neuhaus von ca. 4,0
auf ca. 3,3 ha
·
Erweiterung
der Fläche für Straßenverkehr zur Umverlegung der Burgstraße auf Teilbereichen
der Grundstücke Fl. Nrn. 167/1, 169/2, 230/1, 230/11 und 249/1, Gemarkung Bad
Neuhaus von ca. 0,7 auf ca. 0,8 ha
·
Darstellung
von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (Ausgleichsflächen) auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nrn.
219, 223 und 249, Gemarkung Bad Neuhaus
·
Darstellung
einer Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des
Wasserabflusses (Rückhaltung für Oberflächenwasser) auf Teilbereichen der
Grundstücke Fl. Nrn. 131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus
·
Kennzeichnung
der Änderungsflächen SO Parken hinsichtlich Immissionsschutz
·
Nachrichtliche
Übernahme des Leitungsbestandes Ferngas
·
Aufnahme
des Hinweises Heilquellenschutzgebiet in der Legende
Die Planunterlagen
werden dem Gemeinderat von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.
Gleichzeitig weist die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin, dass mit der
Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die öffentliche
Auslegung des Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan mit Begründung und den
dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen statt.
Die Auslegung
erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom
28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015
In dieser Zeit
können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt
in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1
eingesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur
Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Strahlungen
bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |