Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale und die dazugehörige Begründung gebilligt.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.

 

Die Planunterlagen wurden gegenüber dem Änderungsentwurf vom 24.07.2014 in folgenden Punkten angepasst:

·         Erweiterung des Sondergebietes „Klinik“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 138, 138/3, 138/4, 162, 163, 166, 167/1 und 169/2, Gemarkung Bad Neuhaus sowie der Grundstücke Fl. Nrn. 708, 714, 714/1, Gemarkung Herschfeld (jeweils Teilflächen) von ca. 5,9 auf ca. 6,1 ha

·         Wegfall des Sondergebietes „Parken“ westlich des Salzburgweges auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nrn. 138 und 162, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 0,3 ha)

·         Erweiterung des Sondergebietes „Parken“ westlich der Wendeschleife der Von-Guttenberg-Straße auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 166, Gemarkung Bad Neuhaus und einem Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 708, Gemarkung Herschfeld von ca. 0,5 ha auf ca. 0,7 ha

·         Verkleinerung des Sondergebietes „Klinik“ südlich der Von-Guttenberg-Straße auf einem Teilbereich des Grundstückes Fl. Nr. 230/11, Gemarkung Bad Neuhaus von ca. 4,0 auf ca. 3,3 ha

·         Erweiterung der Fläche für Straßenverkehr zur Umverlegung der Burgstraße auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nrn. 167/1, 169/2, 230/1, 230/11 und 249/1, Gemarkung Bad Neuhaus von ca. 0,7 auf ca. 0,8 ha

·         Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nrn. 219, 223 und 249, Gemarkung Bad Neuhaus

·         Darstellung einer Fläche für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (Rückhaltung für Oberflächenwasser) auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nrn. 131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus

·         Kennzeichnung der Änderungsflächen SO Parken hinsichtlich Immissionsschutz

·         Nachrichtliche Übernahme des Leitungsbestandes Ferngas

·         Aufnahme des Hinweises Heilquellenschutzgebiet in der Legende

 

Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.

 

Gleichzeitig weist die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin, dass mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Flächennutzungsplan mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen statt.

 

Die Auslegung erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom

                                    28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015

In dieser Zeit können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen gegen die Planung keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7