Sitzung: 11.05.2015 GSN/005/2015
Der Stadtrat der
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Salzburger Leite“ und die dazugehörige
Begründung gebilligt.
Mit Schreiben vom
15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um
Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.
Die Planunterlagen
wurden gegenüber dem Änderungsentwurf vom 24.07.2014 in folgenden Punkten
angepasst:
a) |
- Anpassung Baugrenze an neue Ausrichtung
Parkhaus Sondergebiet Parken im nordöstlichen Bereich - Erweiterung Sondergebiet um 1.230 m² (Fl.
Nr. 166, Gemarkung Bad Neuhaus und Fl. Nr. 708, Gemarkung Herschfeld) - Kennzeichnung SO Parken mit Hinweis zum
Immissionsschutz, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens der
schalltechnische Nachweis bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm
nachzuweisen ist. |
b) |
Erweiterung des südwestlichen Geltungsbereichs um 3.000 m² für
Erweiterung Frankenklinik (Fl. Nrn. 138/4 und 166, Gemarkung Bad Neuhaus) |
c) |
Zurücknahme südlicher Geltungsbereich um
1.350 m² aufgrund Neuausrichtung Parken (Fl. Nrn. 138 und 162, Gemarkung Bad
Neuhaus) |
d) |
- Anpassung der maximalen Traufhöhe auf 27 m
talseits im Sondergebiet Klinik an neue Gebäudeplanung (vormals 24 m für
Sondergebiet Klinik und 16 m für ehem. Sondergebiet Parken am Salzburgweg) - Festsetzung einer einheitlichen maximalen
Gebäudehöhe von 317 m üNN im gesamten Planungsgebiet (vormals maximale
Gebäudehöhe von 295 m üNN im ehem. Sondergebiet Parken am Salzburgweg) |
e) |
Darstellung eines
Leitungsrechtes für den bestehenden Leitungsbestand in der Burgstraße |
f) |
Festsetzung einer
Fläche für Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken Fl. Nrn.
131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 1.500 m²) |
g) |
Ausgleichsbebauungsplan
Ausgleichsflächen extern (Fl. Nrn. 223 und 249, Gemarkung Bad Neuhaus, Fl.
Nrn. 8905 und 8907, Gemarkung Hollstadt, alle teilweise) |
h) |
Ausgleichs-/Retentionsfläche
für f) auf Fl. Nr. 2011, Gemarkung Hollstadt (teilweise) |
Die Planunterlagen
werden dem Gemeinderat von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.
Gleichzeitig weist
die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin,
dass mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die
öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan mit Begründung
und den dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen stattfindet.
Die Auslegung
erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom
28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015
In dieser Zeit
können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt
in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1
eingesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger Leite“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur
Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Strahlungen
bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |