Der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat in seiner Sitzung vom 19.03.2015 den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Salzburger Leite“ und die dazugehörige Begründung gebilligt.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2015 wird die Gemeinde Strahlungen um Stellungnahme bis zum 28.05.2015 gebeten.

 

Die Planunterlagen wurden gegenüber dem Änderungsentwurf vom 24.07.2014 in folgenden Punkten angepasst:

a)

-       Anpassung Baugrenze an neue Ausrichtung Parkhaus Sondergebiet Parken im nordöstlichen Bereich

-       Erweiterung Sondergebiet um 1.230 m² (Fl. Nr. 166, Gemarkung Bad Neuhaus und Fl. Nr. 708, Gemarkung Herschfeld)

-       Kennzeichnung SO Parken mit Hinweis zum Immissionsschutz, dass im Rahmen des Bauantragsverfahrens der schalltechnische Nachweis bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm nachzuweisen ist.

 

b)

Erweiterung des südwestlichen Geltungsbereichs um 3.000 m² für Erweiterung Frankenklinik (Fl. Nrn. 138/4 und 166, Gemarkung Bad Neuhaus)

c)

Zurücknahme südlicher Geltungsbereich um 1.350 m² aufgrund Neuausrichtung Parken (Fl. Nrn. 138 und 162, Gemarkung Bad Neuhaus)

d)

-       Anpassung der maximalen Traufhöhe auf 27 m talseits im Sondergebiet Klinik an neue Gebäudeplanung (vormals 24 m für Sondergebiet Klinik und 16 m für ehem. Sondergebiet Parken am Salzburgweg)

-       Festsetzung einer einheitlichen maximalen Gebäudehöhe von 317 m üNN im gesamten Planungsgebiet (vormals maximale Gebäudehöhe von 295 m üNN im ehem. Sondergebiet Parken am Salzburgweg)

 

e)

Darstellung eines Leitungsrechtes für den bestehenden Leitungsbestand in der Burgstraße

f)

Festsetzung einer Fläche für Rückhaltung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken Fl. Nrn. 131/1 und 59/2, Gemarkung Bad Neuhaus (ca. 1.500 m²)

g)

Ausgleichsbebauungsplan Ausgleichsflächen extern (Fl. Nrn. 223 und 249, Gemarkung Bad Neuhaus, Fl. Nrn. 8905 und 8907, Gemarkung Hollstadt, alle teilweise)

h)

Ausgleichs-/Retentionsfläche für f) auf Fl. Nr. 2011, Gemarkung Hollstadt (teilweise)

 

Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat von Frau 1. Bürgermeisterin Back erläutert.

 

Gleichzeitig weist die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale darauf hin, dass mit der Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stattfindet.

 

Die Auslegung erfolgt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom

                                    28.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015

In dieser Zeit können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt in Bad Neustadt a. d. Saale, Alte Pfarrgasse 3, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Salzburger Leite“ der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Stand: 19.03.2015) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Strahlungen bestehen gegen die Planung keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7