Dem Gemeinderat wird nochmals der Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Gartenstraße 4 in Strahlungen vorgelegt.

 

In der letzten Sitzung wurde die Behandlung des Bauantrages zurückgestellt. Dem Bauherrn wurde in der Sitzung persönlich mitgeteilt, dass er eine Klärung für die Zulassung des Pultdaches mit der Bauaufsichtsbehörde vornehmen soll. Außerdem sollte ein Entwässerungsplan und der Nachweis von Stellplätzen vorgelegt werden. Die fehlende Unterschrift der Nachbarn D `Agostinio sollte noch eingeholt werden.

 

Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde hat die Familie Trabert dort bis heute nicht vorgesprochen.

Am 04.05.2015 wurde das in der Anlage beigefügte Schreiben der Familie Trabert bei der Gemeinde vorgelegt.

Nach diesem Schreiben erscheint der Bauherr nicht bereit, über eine Änderung der Dachform zu diskutieren und hält daran fest ein flachgeneigtes Pultdach zu errichten.

 

Die eingereichten Unterlagen zur Grundstücksentwässerung sind nicht vollständig und in der vorgelegten Form nicht ausreichend. Ebenso der Nachweis der Stellplätze.

 

Diesbezüglich wurde Rücksprache mit Frau Trabert genommen. Der Entwässerungsplan ist in Absprache mit Herrn Ganß von der VG ordnungsgemäß zu erstellen. Ebenso die zeichnerische Darstellung der Stellplätze.

 

Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde das Vorhaben und sieht durch den Neubau auch eine Stärkung und Belebung des Innerorts.

 

Aus städtebaulicher Sicht wird seitens der Verwaltung jedoch empfohlen, das Wohngebäude der umgebenden Bebauung mit dörflichem Charakter anzupassen und ein Satteldach mit Ziegeleindeckung aufzubringen. Deshalb wird eine Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde unbedingt erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Gartenstraße 4 in Strahlungen.

Die bauliche Gestaltung, insbesondere die Dachform und Dacheindeckung, wobei von Seiten des Gemeinderates die Dachform akzeptabel ist wenn eine Ziegeleindeckung erfolgt, ist mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

Ein ordnungsgemäßer Entwässerungsplan und Stellplatznachweis ist noch vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7