Sitzung: 11.05.2015 GSN/005/2015
Dem Gemeinderat wird nochmals der Bauantrag zum Neubau eines
Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der Gartenstraße 4 in
Strahlungen vorgelegt.
In der letzten Sitzung wurde die Behandlung des Bauantrages
zurückgestellt. Dem Bauherrn wurde in der Sitzung persönlich mitgeteilt, dass
er eine Klärung für die Zulassung des Pultdaches mit der Bauaufsichtsbehörde
vornehmen soll. Außerdem sollte ein Entwässerungsplan und der Nachweis von
Stellplätzen vorgelegt werden. Die fehlende Unterschrift der Nachbarn D
`Agostinio sollte noch eingeholt werden.
Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde hat die Familie Trabert
dort bis heute nicht vorgesprochen.
Am 04.05.2015 wurde das in der Anlage beigefügte Schreiben der Familie
Trabert bei der Gemeinde vorgelegt.
Nach diesem Schreiben erscheint der Bauherr nicht bereit, über eine
Änderung der Dachform zu diskutieren und hält daran fest ein flachgeneigtes
Pultdach zu errichten.
Die eingereichten Unterlagen zur Grundstücksentwässerung sind nicht
vollständig und in der vorgelegten Form nicht ausreichend. Ebenso der Nachweis
der Stellplätze.
Diesbezüglich wurde Rücksprache mit Frau Trabert genommen. Der
Entwässerungsplan ist in Absprache mit Herrn Ganß von der VG ordnungsgemäß zu
erstellen. Ebenso die zeichnerische Darstellung der Stellplätze.
Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde das Vorhaben und sieht durch den
Neubau auch eine Stärkung und Belebung des Innerorts.
Aus städtebaulicher Sicht wird seitens der Verwaltung jedoch empfohlen,
das Wohngebäude der umgebenden Bebauung mit dörflichem Charakter anzupassen und
ein Satteldach mit Ziegeleindeckung aufzubringen. Deshalb wird eine Absprache
mit der Bauaufsichtsbehörde unbedingt erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zum Bauantrag
zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 191 in der
Gartenstraße 4 in Strahlungen.
Die bauliche Gestaltung, insbesondere die Dachform und Dacheindeckung, wobei
von Seiten des Gemeinderates die Dachform akzeptabel ist wenn eine
Ziegeleindeckung erfolgt, ist mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Ein ordnungsgemäßer Entwässerungsplan und Stellplatznachweis ist noch
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |