Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 28.04.2015 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2015 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 27.04.2015:

 

„Die in der Sitzung vom 20.04.2015 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung Haushaltsplan) bis 5 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Strahlungen

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Aus dem Verwaltungshaushalt kann keine Zuführung erwirtschaftet werden. Vielmehr ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i. H. v. 37.400 € notwendig, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Diese Situation wird sich auch in den Jahren des Finanzplanzeitraumes fortsetzen.

 

Die Gemeinde hat beschlossen ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, um die finanzielle Situation zu verbessern. Gleichzeitig erhofft sich die Gemeinde, dass eine Stabilisierungshilfe gewährt wird.

 

Die finanzielle Situation der Gemeinde ist sehr angespannt. Es muss durch die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes versucht werden, eine Zuführung an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften. Gleichzeitig sind die Investitionen auf die Maßnahmen der Daseinsfürsorge zu konzentrieren. Freiwillige Leistungen sind in dieser Situation sorgfältig und kritisch zu hinterfragen (Zuschuss Renovierung Kirche!).

 

Trotz vollständiger Entnahme der allgemeinen Rücklage kann der Vermögenshauhalt nur durch eine Kreditaufnahme i. H. v. 790.000 € ausgeglichen werden.

 

In den Jahren 2016 und 2017 ist eine Sondertilgung i. H. v. 390.900 € veranschlagt, da für den Neubau des Kindergartens auch die Zuwendungen der Kath. Kirchenstiftung und der Diözese von der Gemeinde (!) vorfinanziert werden.

 

Unter Berücksichtigung der Sondertilgungen für die Vorfinanzierung wird die Verschuldung durch die Kreditaufnahme von 790.000 € langfristig um 399.100 € ansteigen.

 

In der Finanzplanung sind keine weiteren Kredite vorgesehen.

Unter Zurückstellung aller Bedenken liegt die Kreditaufnahme gerade noch im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Der Genehmigung wird daher zugestimmt. Die eingehenden, vorfinanzierten Zuwendungen für den Neubau des Kindergartens sind zwingend für Sondertilgungen zu verwenden.

 

Sonstiges:

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).

In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.

Dem Kassenverwalter ist eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.

 

 

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Stumpf

Regierungsrat“

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Feststellungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zur Kenntnis.