Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back begrüßt Herrn Dr. Norbert Geiger von der BayernGrund - Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH München und Frau Heike Kaiser von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.

 

Herr Dr. Norbert Geiger erläuterte dem Gemeinderat die Gesellschaftsform und die -träger der BayernGrund. Die Gesellschaft hat einen öffentlich-rechtlichen Gesellschafterhindergrund. Sie wird zu 50 % von der Bayer. Landesbank, zu 25 % vom Freistaat Bayern und zu 25 % von der Bayer. Ärztekammer (Anstalt des öffentlichen Rechts) getragen.

 

Das breit aufgestellte Angebot zur Kooperation mit Kommunen wurde den Gemeinderäten ausführlich erläutert. Die Leistungen der BayernGrund können z. B. in der kompletten Projektplanung liegen (Bsp. Stadt Münnerstadt Städtebauförderung) oder in der Übernahme einer Erschließungsträgerschaft nach § 11 BauGB oder in einem Finanzierungs-Service. Damit können insbesondere Zwischenfinanzierungen von öffentlichen Fördermittel o.ä. überbrückt werden. Die BayernGrund arbeitet mit der örtlichen Sparkasse zusammen. Diese stellt die benötigten Finanzierungsmittel zur Verfügung. Basis ist dabei ein Kontokorrentkredit, der sich am Euribor orientiert. Dazu kommt ein Aufschlag von x%. Längerfristige Finanzierungen können, insgesamt oder anteilig, aus der Kontokorrentbasis in einen langfristigen Kredit umgewandelt werden. Der Vorteil für die Kommune liegt dabei, dass immer nur die tatsächlich notwendigen Kreditmittel verzinst werden. Die BayernGrund berechnet für ihre Leistungen ein festes Honorar.

 

Am Beispiel einer Erschließungsträgerschaft für ein neues Wohnbaugebiet erläuterte Herr Dr. Geiger die Projektplanung. Die BayernGrund ist für die komplette Abwicklung des Projektes zuständig, sie führt alle Verhandlungen, Ausschreibungen usw. bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung. Dabei wird eng mit der Gemeinde zusammen gearbeitet. BayernGrund stimmt mit der Gemeinde auch die Wahl des Ingenieurbüros ab. Die Vermarktung von Bauflächen über BayernGrund ist nicht möglich, hier könnte ggf. eine Zusammenarbeit mit der Immobilienabteilung der Sparkasse stattfinden.

 

Auf die Nachfrage von Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back erläuterte Herrn Dr. Geiger, dass auch Innenentwicklungsprojekte im Rahmen eines Projektfinanzierungsvertrages möglich sind, d.h. Ankauf von Leerständen im Ortsbereich, Abbruch usw. durch die Gemeinde mit dem Ziel der Neuordnung und Vermarktung.

 

Finanzierungsmittel der BayernGrund sind nicht in der kameralen Verschuldung enthalten. Allerdings gelten für den Abschluss von Finanzierungsverträgen mit der BayernGrund die gleichen Voraussetzungen wie für Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung der Gemeinde. Es ist eine rechtsaufsichtliche Genehmigung für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft notwendig.

 

Frau Kaiser bestätigte im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der Erschließungsträgerschaft für mehrere Baugebiete in der Gemeinde Hohenroth die gut funktionierende Zusammenarbeit mit der BayernGrund. Die Möglichkeiten der Umlegung an die Grundstückerwerber für die Gemeinde geht über die satzungsmäßigen Möglichkeiten hinaus. Allerdings stellt die Obergrenze die Marktakzeptanz der Verkaufspreise dar.