Sitzung: 11.05.2015 GSN/005/2015
Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back begrüßt Herrn Dr. Norbert Geiger von
der BayernGrund - Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH München und
Frau Heike Kaiser von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
Herr Dr. Norbert Geiger erläuterte dem Gemeinderat die Gesellschaftsform
und die -träger der BayernGrund. Die Gesellschaft hat einen
öffentlich-rechtlichen Gesellschafterhindergrund. Sie wird zu 50 % von der
Bayer. Landesbank, zu 25 % vom Freistaat Bayern und zu 25 % von der Bayer.
Ärztekammer (Anstalt des öffentlichen Rechts) getragen.
Das breit aufgestellte Angebot zur Kooperation mit Kommunen wurde den
Gemeinderäten ausführlich erläutert. Die Leistungen der BayernGrund können z.
B. in der kompletten Projektplanung liegen (Bsp. Stadt Münnerstadt
Städtebauförderung) oder in der Übernahme einer Erschließungsträgerschaft nach
§ 11 BauGB oder in einem Finanzierungs-Service. Damit können insbesondere
Zwischenfinanzierungen von öffentlichen Fördermittel o.ä. überbrückt werden.
Die BayernGrund arbeitet mit der örtlichen Sparkasse zusammen. Diese stellt die
benötigten Finanzierungsmittel zur Verfügung. Basis ist dabei ein
Kontokorrentkredit, der sich am Euribor orientiert. Dazu kommt ein Aufschlag
von x%. Längerfristige Finanzierungen können, insgesamt oder anteilig, aus der
Kontokorrentbasis in einen langfristigen Kredit umgewandelt werden. Der Vorteil
für die Kommune liegt dabei, dass immer nur die tatsächlich notwendigen
Kreditmittel verzinst werden. Die BayernGrund berechnet für ihre Leistungen ein
festes Honorar.
Am Beispiel einer Erschließungsträgerschaft für ein neues Wohnbaugebiet
erläuterte Herr Dr. Geiger die Projektplanung. Die BayernGrund ist für die
komplette Abwicklung des Projektes zuständig, sie führt alle Verhandlungen,
Ausschreibungen usw. bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung. Dabei
wird eng mit der Gemeinde zusammen gearbeitet. BayernGrund stimmt mit der
Gemeinde auch die Wahl des Ingenieurbüros ab. Die Vermarktung von Bauflächen über
BayernGrund ist nicht möglich, hier könnte ggf. eine Zusammenarbeit mit der Immobilienabteilung
der Sparkasse stattfinden.
Auf die Nachfrage von Frau 1. Bürgermeisterin Karola Back erläuterte Herrn
Dr. Geiger, dass auch Innenentwicklungsprojekte im Rahmen eines Projektfinanzierungsvertrages
möglich sind, d.h. Ankauf von Leerständen im Ortsbereich, Abbruch usw. durch
die Gemeinde mit dem Ziel der Neuordnung und Vermarktung.
Finanzierungsmittel der BayernGrund sind nicht in der kameralen
Verschuldung enthalten. Allerdings gelten für den Abschluss von
Finanzierungsverträgen mit der BayernGrund die gleichen Voraussetzungen wie für
Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung der Gemeinde. Es ist eine
rechtsaufsichtliche Genehmigung für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft
notwendig.
Frau Kaiser bestätigte im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der
Erschließungsträgerschaft für mehrere Baugebiete in der Gemeinde Hohenroth die
gut funktionierende Zusammenarbeit mit der BayernGrund. Die Möglichkeiten der
Umlegung an die Grundstückerwerber für die Gemeinde geht über die
satzungsmäßigen Möglichkeiten hinaus. Allerdings stellt die Obergrenze die
Marktakzeptanz der Verkaufspreise dar.