Nach der Vorlage einer Schallimmissionsprognose durch den Antragsteller für den Vorbescheid zur Errichtung von Lkw-Stellplätzen mit Lagerplatz auf den Grundstücken Fl.Nrn 221 und 222, Gemarkung Strahlungen kommt das Landratsamt Rhön-Grabfeld nun zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Die Schallimmissionsprognose führte zu dem Ergebnis, dass bei dem Betrieb des Lkw-Abstellplatzes die einschlägigen Immissionswerte eingehalten und somit die Anforderungen zum Schallschutz in der Nachbarschaft erfüllt werden. Dabei wurde nach Angaben des Betreibers berücksichtigt, dass die Abfahrt der sieben Lkw zwischen 6:00 und 8:00 Uhr und die Ankunft zwischen 16:00 und 18:00 Uhr erfolgt.

 

Voraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ist aber noch die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde. Die benötigte Fläche für den Stellplatz beträgt ca. 1.100m², darauf sollte sich auch der Bebauungsplan beziehen.

 

Der Flächennutzungsplan sieht für den Bereich gemischte Bauflächen vor, was nach der Schallimmissionsprognose ausreichend ist.

 

Durch die Bauleitplanung für den Lkw-Stellplatz bindet sich die Gemeinde auch für die umliegenden Flächen, die dann beispielsweise nicht mehr einer Wohnbebauung dienen können.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, im südlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn 221 und 222 (teilweise) auf einer Fläche von ca. 1.100m² einen Bebauungsplan für die Errichtung von Lkw-Stellplätzen aufzustellen.

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8