Sitzung: 08.07.2015 GSN/015/2015
Nach der Vorlage einer Schallimmissionsprognose durch den Antragsteller
für den Vorbescheid zur Errichtung von Lkw-Stellplätzen mit Lagerplatz auf den
Grundstücken Fl.Nrn 221 und 222, Gemarkung Strahlungen
kommt das Landratsamt Rhön-Grabfeld nun zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben
grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Die Schallimmissionsprognose führte zu dem Ergebnis, dass bei dem
Betrieb des Lkw-Abstellplatzes die einschlägigen Immissionswerte eingehalten
und somit die Anforderungen zum Schallschutz in der Nachbarschaft erfüllt
werden. Dabei wurde nach Angaben des Betreibers berücksichtigt, dass die
Abfahrt der sieben Lkw zwischen 6:00 und 8:00 Uhr und die Ankunft zwischen 16:00
und 18:00 Uhr erfolgt.
Voraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens durch das Landratsamt
Rhön-Grabfeld ist aber noch die Aufstellung eines Bebauungsplans
durch die Gemeinde. Die benötigte Fläche für den Stellplatz beträgt ca.
1.100m², darauf sollte sich auch der Bebauungsplan
beziehen.
Der Flächennutzungsplan sieht für den
Bereich gemischte Bauflächen vor, was nach der Schallimmissionsprognose
ausreichend ist.
Durch die Bauleitplanung für den Lkw-Stellplatz bindet sich die Gemeinde
auch für die umliegenden Flächen, die dann beispielsweise nicht mehr einer
Wohnbebauung dienen können.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im südlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn
221 und 222 (teilweise) auf einer Fläche von ca. 1.100m² einen Bebauungsplan für die Errichtung von
Lkw-Stellplätzen aufzustellen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans
wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |