Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zur Errichtung von Lkw-Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 222/1 und 221/1 in der Rheinfeldshöfer Straße vorgelegt. Der Bauantrag wurde sehr kurzfristig (07.07.2015) und unvollständig vorgelegt.

 

Nach Prüfung der Planunterlagen ist nicht ersichtlich, wie die Ableitung des Niederschlagswassers bzw. die Entwässerung erfolgen soll. Im Vorfeld wurde der Bauherr auch darauf hingewiesen, dass das Grundstück sorgfältig eingegrünt werden soll. Ein entsprechender Begrünungsplan liegt nicht vor.

 

Immissionsschutzrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Der Gemeinderat hatte zu einem Vorbescheid zur Errichtung eines Lager- und Abstellplatzes für Lkw`s in der Sitzung vom 19.01.2015 das grundsätzliche Einvernehmen erteilt.

 

In diesem Verfahren wurde durch das Landratsamt festgestellt, dass das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Voraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Lkw-Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 222/1 und 221/1 in der Rheinfeldshöfer Straße.

 

Die Ableitung des Niederschlagswassers bzw. die Entwässerung ist vor Weiterleitung des Bauantrages mit Herrn Ganß von der VG und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld abzustimmen und in den Plänen einzutragen. Ein Begrünungsplan ist den Planunterlagen beizulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8