Sitzung: 08.07.2015 GSN/015/2015
Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zur Errichtung von Lkw-Stellplätzen
auf den Grundstücken Fl.Nrn. 222/1 und 221/1 in der Rheinfeldshöfer Straße
vorgelegt. Der Bauantrag wurde sehr kurzfristig (07.07.2015) und unvollständig
vorgelegt.
Nach Prüfung der Planunterlagen ist nicht ersichtlich, wie die Ableitung
des Niederschlagswassers bzw. die Entwässerung erfolgen soll. Im Vorfeld wurde
der Bauherr auch darauf hingewiesen, dass das Grundstück sorgfältig eingegrünt
werden soll. Ein entsprechender Begrünungsplan liegt nicht vor.
Immissionsschutzrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren
durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
In diesem
Verfahren wurde durch das Landratsamt festgestellt, dass das Bauvorhaben
grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Voraussetzung für
die Genehmigung des Bauvorhabens durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ist jedoch
die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von Lkw-Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 222/1 und 221/1 in der
Rheinfeldshöfer Straße.
Die Ableitung des Niederschlagswassers bzw. die Entwässerung ist vor
Weiterleitung des Bauantrages mit Herrn Ganß von der VG und dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld abzustimmen und in den Plänen einzutragen. Ein Begrünungsplan ist
den Planunterlagen beizulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |