Sitzung: 17.08.2015 GSN/008/2015
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt,
oberhalb der neu angelegten Weinberge einen Grillplatz mit Aussichtsplattform
(insges. ca. 120m²) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2472, Gemarkung Strahlungen anzulegen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld unterliegt das
Vorhaben der Baugenehmigungspflicht.
Das Baugrundstück befindet sich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im
Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der
betreffende Bereich als schützenswerter Landschaftsbestandteil dargestellt.
Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und damit als sonstiges Vorhaben
zu beurteilen (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Das Baugrundstück ist biotopkartiert (Magerrasen/Trockenrasen).
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts müssen durch entsprechende Maßnahmen
ausgeglichen werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag vom 13.08.2015
zur Errichtung eines Grillplatzes, Grundstück Fl.Nr. 2472, Gemarkung Strahlungen gemäß den eingereichten Unterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist als Ersteller des Bauantrages gemäß Art.
49 GO persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.