Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt, oberhalb der neu angelegten Weinberge einen Grillplatz mit Aussichtsplattform (insges. ca. 120m²) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2472, Gemarkung Strahlungen anzulegen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld unterliegt das Vorhaben der Baugenehmigungspflicht.

 

Das Baugrundstück befindet sich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als schützenswerter Landschaftsbestandteil dargestellt.

Das Bauvorhaben ist nicht privilegiert und damit als sonstiges Vorhaben zu beurteilen (§ 35 Abs. 2 BauGB).

 

Das Baugrundstück ist biotopkartiert (Magerrasen/Trockenrasen). Beeinträchtigungen des Naturhaushalts müssen durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag vom 13.08.2015 zur Errichtung eines Grillplatzes, Grundstück Fl.Nr. 2472, Gemarkung Strahlungen gemäß den eingereichten Unterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist als Ersteller des Bauantrages gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teil.