Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2539, Gemarkung Strahlungen soll eine Lagerhalle neu gebaut werden. Das Gebäude hat Außenmaße von 32,58m x 42,00m und wird als Kalthalle-Stahlhalle mit einem Satteldach mit 5° Dachneigung erstellt.

 

Die Dachentwässerung soll an den bestehenden Anschluss erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Das Baugrundstück liegt gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist die Fläche als Steinbruch dargestellt.

 

Da das Gebäude der Erweiterung eines bestehenden zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs dient, ist es teilprivilegiert (§ 35 Abs. 4 BauGB) und kann zugelassen werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag vom 10.08.2015 zum Neubau einer Lagerhalle, Grundstück Fl.Nr. 2539, Gemarkung Strahlungen gemäß den eingereichten Unterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist als Ersteller des Bauantrages gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teil.