Sitzung: 17.08.2015 GSN/008/2015
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2539, Gemarkung Strahlungen
soll eine Lagerhalle neu gebaut werden. Das Gebäude hat Außenmaße von 32,58m x
42,00m und wird als Kalthalle-Stahlhalle mit einem Satteldach mit 5°
Dachneigung erstellt.
Die Dachentwässerung soll an den bestehenden Anschluss erfolgen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das Baugrundstück liegt gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist die Fläche als Steinbruch
dargestellt.
Da das Gebäude der Erweiterung eines bestehenden zulässigerweise
errichteten gewerblichen Betriebs dient, ist es teilprivilegiert (§ 35 Abs. 4
BauGB) und kann zugelassen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag vom 10.08.2015
zum Neubau einer Lagerhalle, Grundstück Fl.Nr. 2539, Gemarkung Strahlungen gemäß den eingereichten Unterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist als Ersteller des Bauantrages gemäß Art.
49 GO persönlich beteiligt und nimmt deshalb an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.