In der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2015 wurde die Verwaltung beauftragt die Möglichkeit zur Aufstellung von rot- weiße Sperrpfosten zu prüfen, um die unzulässige Durchfahrt des zwischenzeitlich mit dem Zeichen 260 (Verbot für Krafträder und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) beschränkten Verbindungsweges zwischen der Münnerstädter Straße und des Ahornweges zu verhindern.

 

Die Verwaltung nimmt, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld und der Polizeiinspektion Bad Neustadt, wie folgt Stellung:

 

Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte usw. sind von der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer straßenrechtlichen Anordnung anzuordnen.

 

Infolge der Neufassung des § 43 Abs. 1 und 3 StVO sind (schlichte) Sperrpfosten (vgl. Anlage 1) seit dem 01. September 2009 keine Verkehrseinrichtungen mehr und können demnach nicht mehr von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden (vgl. Urteil vom VG Koblenz vom 22.02.2010). Als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 Abs. 1 und 3 StVO gelten nur noch die in der Anlage 4 zur StVO genannten Einrichtungen (vgl. Anlage 2).

 

Wenn nach Ansicht der Gemeinde weitere Maßnahmen über die Beschilderung mit dem Zeichen 260 hinaus notwendig sind, wird von Seiten der Fachbehörden weiterhin eine bauliche Schließung (z.B. bepflanzter Erdwall usw.) empfohlen.

 

Entschließt sich die Gemeinde die Durchfahrt mit Sperrpfosten (Anlage 1) zu unterbinden, ist dies die alleinige Entscheidung der Gemeinde als zuständiger Straßenbaulastträger. Die durch die ständige Rechtsprechung in diesem Fall geforderte ausreichende Ausleuchtung solcher Pfosten ist nach Ansicht der Fachbehörden nicht gegeben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat entscheidet sich entgegen der Maßnahme mit dem Sperrpfosten. Das Gremium beschließt, die Durchfahrt mit Hilfe von bepflanzten Erdwallen zu verhindern. Dazu soll links und rechts vom Kreisel ein ein Meter langer begrünter Erdwall (ca. 40 cm hoch) errichtet werden und eine Durchfahrtslücke zwischen 1,40 m und 1,60 m nach Absprache mit Bauhof bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6