Sitzung: 21.09.2015 GSN/009/2015
In der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2015 wurde die Verwaltung
beauftragt die Möglichkeit zur Aufstellung von rot- weiße Sperrpfosten zu
prüfen, um die unzulässige Durchfahrt des zwischenzeitlich mit dem Zeichen 260
(Verbot für Krafträder und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) beschränkten
Verbindungsweges zwischen der Münnerstädter Straße und des Ahornweges zu
verhindern.
Die Verwaltung nimmt, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
und der Polizeiinspektion Bad Neustadt, wie folgt Stellung:
Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte usw.
sind von der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer straßenrechtlichen
Anordnung anzuordnen.
Infolge der Neufassung des § 43 Abs. 1 und 3 StVO sind (schlichte) Sperrpfosten (vgl.
Anlage 1) seit dem 01. September 2009 keine Verkehrseinrichtungen mehr und
können demnach nicht mehr von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden
(vgl. Urteil vom VG Koblenz vom 22.02.2010). Als Verkehrseinrichtungen im Sinne
des § 43 Abs. 1 und 3 StVO gelten nur noch die in der Anlage 4 zur StVO
genannten Einrichtungen (vgl. Anlage 2).
Wenn nach Ansicht der Gemeinde weitere Maßnahmen über die Beschilderung
mit dem Zeichen 260 hinaus notwendig sind, wird von Seiten der Fachbehörden
weiterhin eine bauliche Schließung (z.B. bepflanzter Erdwall usw.) empfohlen.
Entschließt sich die Gemeinde die Durchfahrt mit Sperrpfosten (Anlage 1)
zu unterbinden, ist dies die alleinige Entscheidung der Gemeinde als
zuständiger Straßenbaulastträger. Die durch die ständige Rechtsprechung in
diesem Fall geforderte ausreichende Ausleuchtung solcher Pfosten ist nach
Ansicht der Fachbehörden nicht gegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat
entscheidet sich entgegen der Maßnahme mit dem Sperrpfosten. Das Gremium
beschließt, die Durchfahrt mit Hilfe von bepflanzten Erdwallen zu verhindern.
Dazu soll links und rechts vom Kreisel ein ein Meter langer begrünter Erdwall
(ca. 40 cm hoch) errichtet werden und eine Durchfahrtslücke zwischen 1,40 m und
1,60 m nach Absprache mit Bauhof bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |