Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.07.2015 die Frage gestellt, ob es möglich sei, die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Rheinfeldshof – Rödelmaier als abknickende Vorfahrtsstraße (Zeichen 306 mit Zusatzzeichen 1002-13) in Richtung Strahlungen zu beschildern, um den Verkehr in Richtung Rheinfeldshof/Maria Bildhausen zu reduzieren und zu verlangsamen.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße darf nur dann erfolgen, wenn der Verkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist, als in der Geradeausrichtung. Die amtliche Klassifizierung (Widmung/Einstufung) allein ist kein Grund zu solch einer Kennzeichnung (VwV Nr. 5 zu § 42 StVO). Weiterhin ist die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt kein geeignetes Mittel die Verkehrsströme zu lenken.

 

Wird festgestellt dass der Verkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist, dann muss der Verlauf der abknickenden Vorfahrt deutlich erkennbar sein, ggf. sind Markierungen oder bauliche Maßnahmen vorzunehmen.

 

Als Entscheidungsgrundlage sind somit in erster Linie die vorhandenen Verkehrsströme heranzuziehen. Deshalb wurde die Verkehrssituation, jeweils für den Zeitraum von einer Woche (außerhalb der Ferien- und Urlaubszeit) gemessen (vgl. Lageplan).

 

Die durchschnittlichen Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

GVS Rödelmaier – Rheinfeldshof (kurz vor Rödelmaier)

 

- in Richtung Rheinfeldshof                            474 Kfz/Tag

- in Richtung Rödelmaier                                429 Kfz/Tag

                                                                        903 Kfz/Tag

 

GVS Rheinfeldshof – Maria Bildhausen (in Höhe Kirche Rheinfeldshof)

 

- in Richtung Rödelmaier/Strahlungen           329 Kfz/Tag

- in Richtung Maria Bildhausen                       352 Kfz/Tag

                                                                        681 Kfz/Tag

 

GVS Rheinfeldshof – Strahlungen (nach der 1. Einfahrt)

 

- in Richtung Rheinfeldshof/Rödelmaier        198 Kfz/Tag

- in Richtung Strahlungen                               166 Kfz/Tag

                                                                        364 Kfz/Tag

 

 

Aufgrund der Verteilung der Verkehrsströme, die Verkehrszahlen in Richtung Maria Bildhausen sind fast doppelt so hoch wie in Richtung Strahlungen, ist es nicht angebracht bzw. zulässig eine abknickende Vorfahrtsstraße in Richtung Strahlungen anzuordnen.

 

Abweichungen zu den Vorschriften für die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße bedürfen der Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde (Regierung von Unterfranken).

 

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt zur Prüfung, ob eine 30er Zone, eine sonstige verkehrsberuhigende Maßnahme oder die Aufstellung eines Tempomessgerätes möglich ist.