Sitzung: 14.12.2015 GSN/012/2015
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) wurde am 07.10.2015 vom bayerischen
Innenministerium bekannt gegeben und ist am 01.09.2015 in Kraft getreten.
- Fördergegenstand,
Förderhöhe
ist nach Nr. 2.1.1 insbesondere die energetische
Sanierung von
-
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
-
Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur
-
Kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der
Weiterbildung
-
Kommunalen sozialen Einrichtungen wie
Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugenzentren sowie
-
Kommunalen Verwaltungsgebäuden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen zum
Abbau von baulichen Barrieren in den o. g. Einrichtungen und Gebäuden (Nr.
2.1.2 der Richtlinie).
Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben der anerkannten Projekte. Eine Nachbewilligung ist nicht möglich.
- Antragsberechtigte
Die grundsätzliche Antragsberechtigung nach Nr. 3
der Richtlinie wurde durch die VG geprüft. Das Ergebnis zeigt sich, dass die Gemeinde
Strahlungen die Antragsvoraussetzungen erfüllt.
- Sonstige
Voraussetzungen
-
Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 €
-
Energetische Maßnahmen sollen 750 €/m² beheizter
Netto-Grundfläche nicht übersteigen (KGr 300 und 400 nach DIN 276). Sonstige
Maßnahmen sollen 40 % dieser Kostenansätze nicht übersteigen. Nebenkosten für
Architekten und Ingenieure sollen
18 % der Ausgaben der KGr 300, 400 und 500 nicht überschreiten.
- Bewerbungsverfahren,
Umsetzung
Dem Förderverfahren ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet.
Der Bewerbungsbogen dazu (mit Unterlagen zum Projekt nach dem Stadium einer
Vorplanung gem. HOAI) muss bis zum
15. Februar 2016 der Regierung von
Unterfranken vorliegen.
Wird das eingereichte Projekt ausgewählt, beginnt
das formelle Zuwendungsverfahren. Die Maßnahme ist bis 31.12.2018 abzuschließen
(vollständige Bauabnahme). Die Abrechnung muss bis 30.06.2019 vorgelegt werden.
- Kumulierungsverbote
Maßnahmen die auf Basis der Förderrichtlinien FAG,
BayKiBiG, Dorferneuerungsrichtlinie o. ä. nach Landesrichtlinien gefördert
werden bzw. nach sonstigen Bundesförderrichtlinien gefördert werden, können
nach der KIP-Richtlinie nicht
gefördert werden.
Die Gemeinde
Strahlungen hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der o. g. Richtlinie Aufträge
erteilt die Bausubstanz der Halle zu untersuchen, Defizite zu bewerten und Sanierungskosten
zu schätzen. Hierzu wurde der Gemeinderat unter TOP 1 informiert.
Für das
Bewerbungsverfahren wird auf diese Erkenntnisse zurückgegriffen. Basis stellen
die vorliegenden Unterlagen aus der Bewerbung im Rahmen des Konjunkturpakets II
aus dem Jahr 2009 dar. Diese werden überarbeitet und um Belange der Schaffung
eines barrierefreien Zugang ergänzt. Dem Gemeinderat wird der Bewerbungsantrag
in der Januar Sitzung vorgestellt.
Eine Entscheidung über die Bewerbungen ist bis ca. Mitte 2016 zu
erwarten. Die Erfolgsaussichten sind völlig offen. Es muss davon ausgegangen
werden, dass die Anzahl der Bewerbungen bei weitem über die vorhandenen Mittel
für Unterfranken hinausgehen werden.
Beschluss:
Die für das
Bewerbungsverfahren ergänzend notwendigen Unterlagen (Flächenberechnungen,
Vorhabensbeschreibung, Kostenermittlung usw.) sollen vom Architekturbüro Leicht,
ergänzend von einem technischen Fachplaner erbracht werden. Die notwendigen Nachweise
zum Energieverbrauch (aktueller Verbrauch, geschätzter Verbrauch nach
Sanierung) können aus der vorliegenden Voruntersuchung entwickelt werden. Die 1.
Bürgermeisterin wird ermächtigt die notwendigen ergänzenden Leistungen zu
vergeben. Dem Gemeinderat werden die abschließenden Bewerbungsunterlagen in einer
Sitzung bis Ende Januar 2016 vorgelegt.
Im Rahmen der Einreichung der Bewerbungen ist vom Gemeinderat eine
Prioritätseinstufung der angemeldeten Maßnahmen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Herr Leicht nimmt an der Abstimmung nicht teil.