Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) wurde am 07.10.2015 vom bayerischen Innenministerium bekannt gegeben und ist am 01.09.2015 in Kraft getreten.

 

  1. Fördergegenstand, Förderhöhe

 

ist nach Nr. 2.1.1 insbesondere die energetische Sanierung von

-       Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

-       Kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur

-       Kommunalen Museen und kommunalen Einrichtungen der Weiterbildung

-       Kommunalen sozialen Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäusern, Bürger- und Jugenzentren sowie

-       Kommunalen Verwaltungsgebäuden

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den o. g. Einrichtungen und Gebäuden (Nr. 2.1.2 der Richtlinie).

Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte. Eine Nachbewilligung ist nicht möglich.

 

  1. Antragsberechtigte

 

Die grundsätzliche Antragsberechtigung nach Nr. 3 der Richtlinie wurde durch die VG geprüft. Das Ergebnis zeigt sich, dass die Gemeinde Strahlungen die Antragsvoraussetzungen erfüllt.

 

  1. Sonstige Voraussetzungen

 

-       Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 €

-       Energetische Maßnahmen sollen 750 €/m² beheizter Netto-Grundfläche nicht übersteigen (KGr 300 und 400 nach DIN 276). Sonstige Maßnahmen sollen 40 % dieser Kostenansätze nicht übersteigen. Nebenkosten für Architekten und Ingenieure sollen
18 % der Ausgaben der KGr 300, 400 und 500 nicht überschreiten.

 

  1. Bewerbungsverfahren, Umsetzung

 

Dem Förderverfahren ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Der Bewerbungsbogen dazu (mit Unterlagen zum Projekt nach dem Stadium einer Vorplanung gem. HOAI) muss bis zum
15. Februar 2016 der Regierung von Unterfranken vorliegen.

 

Wird das eingereichte Projekt ausgewählt, beginnt das formelle Zuwendungsverfahren. Die Maßnahme ist bis 31.12.2018 abzuschließen (vollständige Bauabnahme). Die Abrechnung muss bis 30.06.2019 vorgelegt werden.

 

  1. Kumulierungsverbote

 

Maßnahmen die auf Basis der Förderrichtlinien FAG, BayKiBiG, Dorferneuerungsrichtlinie o. ä. nach Landesrichtlinien gefördert werden bzw. nach sonstigen Bundesförderrichtlinien gefördert werden, können nach der KIP-Richtlinie nicht gefördert werden.

 

 

Die Gemeinde Strahlungen hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der o. g. Richtlinie Aufträge erteilt die Bausubstanz der Halle zu untersuchen, Defizite zu bewerten und Sanierungskosten zu schätzen. Hierzu wurde der Gemeinderat unter TOP 1 informiert.

Für das Bewerbungsverfahren wird auf diese Erkenntnisse zurückgegriffen. Basis stellen die vorliegenden Unterlagen aus der Bewerbung im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Jahr 2009 dar. Diese werden überarbeitet und um Belange der Schaffung eines barrierefreien Zugang ergänzt. Dem Gemeinderat wird der Bewerbungsantrag in der Januar Sitzung vorgestellt.

 

Eine Entscheidung über die Bewerbungen ist bis ca. Mitte 2016 zu erwarten. Die Erfolgsaussichten sind völlig offen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Bewerbungen bei weitem über die vorhandenen Mittel für Unterfranken hinausgehen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, sich mit dem Projekt energetische Sanierung der Günter-Burger-Halle mit Schaffung eines barrierefreien Zugangs am Bewerbungsverfahren im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zu beteiligen und den entsprechenden Bewerbungsbogen mit Anlagen bis 15.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Die für das Bewerbungsverfahren ergänzend notwendigen Unterlagen (Flächenberechnungen, Vorhabensbeschreibung, Kostenermittlung usw.) sollen vom Architekturbüro Leicht, ergänzend von einem technischen Fachplaner erbracht werden. Die notwendigen Nachweise zum Energieverbrauch (aktueller Verbrauch, geschätzter Verbrauch nach Sanierung) können aus der vorliegenden Voruntersuchung entwickelt werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die notwendigen ergänzenden Leistungen zu vergeben. Dem Gemeinderat werden die abschließenden Bewerbungsunterlagen in einer Sitzung bis Ende Januar 2016 vorgelegt.

 

Im Rahmen der Einreichung der Bewerbungen ist vom Gemeinderat eine Prioritätseinstufung der angemeldeten Maßnahmen zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Herr Leicht nimmt an der Abstimmung nicht teil.