Sitzung: 14.12.2015 GSN/012/2015
Die grundsätzlichen Aussagen zur Förderrichtlinie
des Kommunalinvestitionsprogramms gelten auch für eine Bewerbung für das Objekt
Rathaus.
Die Gemeinde
Strahlungen hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der o. g. Richtlinie
Aufträge erteilt die Bausubstanz des Rathauses zu untersuchen, Defizite zu
bewerten und Sanierungskosten zu schätzen. Es bestehen jedoch offene Fragen zum
künftigen Nutzungskonzept. Unabhängig davon kann das Projekt im
Bewerbungsverfahren eingereicht werden. Basis stellen die vorliegenden
Unterlagen aus der Bewerbung im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Jahr
2009 dar. Diese können überarbeitet und aktualisiert werden. Dem Gemeinderat
kann der Bewerbungsantrag in der Januar-Sitzung vorgestellt werden.
Eine Entscheidung
über die Bewerbungen ist bis ca. Mitte 2016 zu erwarten. Die Erfolgsaussichten
sind völlig offen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der
Bewerbungen bei weitem über die vorhandenen Mittel für Unterfranken hinausgehen
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich mit dem Projekt
energetische Sanierung Rathauses am Bewerbungsverfahren im Rahmen des
Kommunalinvestitionsprogramms zu beteiligen und den entsprechenden
Bewerbungsbogen mit Anlagen bis 15.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken
einzureichen.
Die für das Bewerbungsverfahren ergänzend
notwendigen Unterlagen (Flächenberechnungen, Vorhabensbeschreibung,
Kostenermittlung usw.) sollen vom Architekturbüro Leicht, ggf. ergänzend von
einem technischen Fachplaner erbracht werden. Die 1. Bürgermeisterin wird
ermächtigt die notwendigen ergänzenden Leistungen zu vergeben. Dem Gemeinderat
werden die abschließenden Bewerbungsunterlagen in einer Sitzung bis Ende Januar
2016 vorgelegt.
Im Rahmen der
Einreichung der Bewerbungen ist vom Gemeinderat eine Prioritätseinstufung der
angemeldeten Maßnahmen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Herr Leicht nimmt an der Abstimmung nicht teil.