Die grundsätzlichen Aussagen zur Förderrichtlinie des Kommunalinvestitionsprogramms gelten auch für eine Bewerbung für das Objekt Rathaus.

 

Die Gemeinde Strahlungen hat bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der o. g. Richtlinie Aufträge erteilt die Bausubstanz des Rathauses zu untersuchen, Defizite zu bewerten und Sanierungskosten zu schätzen. Es bestehen jedoch offene Fragen zum künftigen Nutzungskonzept. Unabhängig davon kann das Projekt im Bewerbungsverfahren eingereicht werden. Basis stellen die vorliegenden Unterlagen aus der Bewerbung im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Jahr 2009 dar. Diese können überarbeitet und aktualisiert werden. Dem Gemeinderat kann der Bewerbungsantrag in der Januar-Sitzung vorgestellt werden.

 

Eine Entscheidung über die Bewerbungen ist bis ca. Mitte 2016 zu erwarten. Die Erfolgsaussichten sind völlig offen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Bewerbungen bei weitem über die vorhandenen Mittel für Unterfranken hinausgehen werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, sich mit dem Projekt energetische Sanierung Rathauses am Bewerbungsverfahren im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms zu beteiligen und den entsprechenden Bewerbungsbogen mit Anlagen bis 15.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

Die für das Bewerbungsverfahren ergänzend notwendigen Unterlagen (Flächenberechnungen, Vorhabensbeschreibung, Kostenermittlung usw.) sollen vom Architekturbüro Leicht, ggf. ergänzend von einem technischen Fachplaner erbracht werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die notwendigen ergänzenden Leistungen zu vergeben. Dem Gemeinderat werden die abschließenden Bewerbungsunterlagen in einer Sitzung bis Ende Januar 2016 vorgelegt.

 

Im Rahmen der Einreichung der Bewerbungen ist vom Gemeinderat eine Prioritätseinstufung der angemeldeten Maßnahmen zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Herr Leicht nimmt an der Abstimmung nicht teil.