Frau 1. Bürgermeisterin Back verliest ein Schreiben vom Landratsamt, welches über die Anmietung dezentraler Unterkünfte für die Unterbringung von Asylanten informiert. Frau 1. Bürgermeisterin Back legt nahe, dass die Gemeinde Strahlungen keine Einwendungen gegen eine Unterbringung von Asylbewerbern hat, allerdings hat die Gemeinde keine Möglichkeit für eine etwaige Unterkunft.