Sitzung: 18.01.2016 GSN/001/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf den
Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen vorgelegt. Die beiden
Grundstücke werden verschmolzen und dem Grundstück Fl.Nr. 21 zugemessen.
Die Gerätehalle mit einer Größe von ca. 56 qm dient zur Unterbringung
von Kleingeräten, Wagen und Traktor. Die Halle soll in Holzkonstruktion mit
einem Pultdach, Dachneigung 7°, und Trapezblecheindeckung errichtet werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 21 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.
Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch
zu beurteilen.
Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen.
Die angrenzenden Nachbarn Burger und Hochrein haben durch Unterschriftsleistung
dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Leicht wurde der Bauantrag nicht
vorgelegt.
Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt diesen Punkt vorerst zu vertagen und sich
eine Empfehlung vom Innenentwickler der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt,
Herrn Franz-Josef Schmitt, zu diesem Bauvorhaben einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |