Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen vorgelegt. Die beiden Grundstücke werden verschmolzen und dem Grundstück Fl.Nr. 21 zugemessen.

 

Die Gerätehalle mit einer Größe von ca. 56 qm dient zur Unterbringung von Kleingeräten, Wagen und Traktor. Die Halle soll in Holzkonstruktion mit einem Pultdach, Dachneigung 7°, und Trapezblecheindeckung errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 21 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.

Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die angrenzenden Nachbarn Burger und Hochrein haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Leicht wurde der Bauantrag nicht vorgelegt.

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt diesen Punkt vorerst zu vertagen und sich eine Empfehlung vom Innenentwickler der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt, Herrn Franz-Josef Schmitt, zu diesem Bauvorhaben einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8