Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau des bestehenden Wohnhauses im Waldweg 1, Fl. Nr. 832/1 in Strahlungen vorgelegt.

Das Dach wird als eigenständige Wohnung ausgebaut.

 

Durch eine Satzung zur Abrundung des Ortsrandes von Strahlungen wurden die Grundstücke

Fl. Nr. 832/1 bis 832/5 in den Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch einbezogen. Die Satzung wurde rechtskräftig am 14.08.1981. Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.

 

Im Wohnhaus befinden sich zwei Wohnungen. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich. Neben den beiden Garagenstellplätzen wurden zwei weitere Stellplätze auf dem angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 832 nachgewiesen.

Der Bauherr erwirbt eine Teilfläche von ca. 300 qm aus dem gemeindlichen Grundstück.

Ein Antrag auf Vermessung wurde bereits gestellt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachgeschossausbau des bestehenden Wohnhauses im Waldweg 1, Fl. Nr. 832/1 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Gemeinderat Daniel Leicht ist nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil.