Sitzung: 18.01.2016 GSN/001/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau des
bestehenden Wohnhauses im Waldweg 1, Fl. Nr. 832/1 in Strahlungen vorgelegt.
Das Dach wird als eigenständige Wohnung ausgebaut.
Durch eine Satzung zur Abrundung des Ortsrandes von Strahlungen wurden
die Grundstücke
Fl. Nr. 832/1 bis 832/5 in den Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch
einbezogen. Die Satzung wurde rechtskräftig am 14.08.1981. Das Vorhaben ist
somit als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist
dieser Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Im Wohnhaus befinden sich zwei Wohnungen. Nach der gemeindlichen
Stellplatzsatzung sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich. Neben den beiden
Garagenstellplätzen wurden zwei weitere Stellplätze auf dem angrenzenden
Grundstück Fl.Nr. 832 nachgewiesen.
Der Bauherr erwirbt eine Teilfläche von ca. 300 qm aus dem gemeindlichen
Grundstück.
Ein Antrag auf Vermessung wurde bereits gestellt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Dachgeschossausbau des bestehenden Wohnhauses im Waldweg 1, Fl. Nr. 832/1 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Gemeinderat Daniel Leicht ist nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich
beteiligt. Er nimmt daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil.