Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Anwesens Fl.Nr. 331 als Baubetrieb vorgelegt.

 

Das Grundstück und Teile der vorhandenen Gebäude werden künftig als Baubetrieb durch die Firma „Schuhmann-Bagger.de -  Baggerarbeiten & Verleih“ genutzt.

 

Auf der Ostfassade des Nebengebäudes soll ein Werbebanner mit Firmenanschrift angebracht werden. Die Größe des Werbebanners ist 3,00 m lang und 1,50 m hoch.

 

Das Nebengebäude sowie die Freiflächen des Grundstückes werden bautechnisch genutzt als Materiallager, Kleingeräte, Kleinlaster bis 7,5 to, Bagger mit 5,00 to sowie als PKW-Stellflächen.

 

Anfallende Reparaturarbeiten werden, soweit möglich, in der Werkstatt ausgeführt. Arbeitszeiten sind vorgesehen von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 20 Uhr und Samstag von 7.00 – 15 Uhr. Die Firma besteht zur Zeit aus 2 Personen.

Da die Baustellen außerhalb des Betriebsgeländes sind, ist nach Aussage des Bauherrn außer der Anlieferung und Abholung von Kleinmengen an Baumaterial kein störender Baulärm zu erwarten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 331 liegt am Ortsrand von Strahlungen. Es ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Dorfgebiet) zu beurteilen.

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 der Baunutzungsverordnung sind sonstige Gewerbebetriebe in Dorfgebieten allgemein zulässig.

Die Nutzungsstruktur und damit der Gebietscharakter des Dorfgebietes nach der Art der baulichen Nutzung werden in § 5 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung durch die drei Hauptfunktionen Land- und Forstwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bestimmt.

 

Immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Festlegung der Arbeitszeiten, zulässiger Störgrad usw.) werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt geprüft. Und ggf. mit Auflagen geregelt.

 

Aufgrund der Ortsrandlage des Anwesens wird seitens Gemeinde empfohlen zur Verschönerung des Ortsbildes, von Münnerstadt kommend, das Grundstück mit einer Bepflanzung einzugrünen.

 

Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Anwesens Fl.Nr. 331 als Baubetrieb und zur Anbringung eines Werbebanners entsprechend den Darstellungen in den Planunterlagen unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Es muss vorher festgestellt werden, ob in dem Flurstück 332 (Gemeindeweg) eine Versorgungsleitung verlegt wurde,
  • Es soll vor der Nutzungsänderung eine Dokumentation des Gemeindewegs seitens der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt erstellt werden,
  • Die VG wird beauftragt zu prüfen, ob ein Waschplatz für Bagger oder ein Ölabscheider benötigt wird. Außerdem soll vorher geklärt werden, wie die Entwässerung erfolgt.

 

Bei der Anbringung des Werbebanners ist, auch aus verkehrsrechtlicher Sicht zur Münnerstädter Straße, darauf zu achten, dass es ordnungsgemäß an der Ostfassade des Nebengebäudes befestigt wird.

Aufgrund der Ortsrandlage des Anwesens soll, zur Verschönerung des Ortsbildes, von Münnerstadt kommend, das Grundstück mit einer Bepflanzung eingegrünt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

6