Sitzung: 25.01.2016 GSN/014/2016
Architekt Matthias Leicht stellt den derzeitigen Stand der
Vorentwurfsplanung für die Energetische Sanierung der Günter-Burger-Halle Strahlungen
mit Abbau von baulichen Barrieren vor.
Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Gebäudehülle und
Haustechnik:
1. Einbau neuer Fenster mit Dreifachverglasung und neuer
Eingangselemente:
- Ausbau der bestehenden Fenster und Eingangstüren
- Einbau neuer Fenster mit Dreifachverglasung und Fensterbänke, sowie
neuer Eingangstüren
- Herstellen von winddichten Anschlüssen
- Beschädigte Leibungen und Anschlussbereiche einputzen und streichen
- Sonstige Innenputz- und Anstricharbeiten im Zuge der energetischen
Modernisierung
2. Sonnenschutz:
- Einbau eines neuen Sonnenschutzes im Bereich der Halle
3. Außendämmung als WDVS:
- Gerüstbau für nachfolgende Wärmedämmarbeiten an der Fassade
- Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems an der bestehenden ungedämmten
Fassade
- Anbringen einer Wärmedämmung Stb. Stützen, etc.
4. Dämmung des Daches:
- Fanggerüst unter Hallendecke
- Ausbau der vorhandenen unzureichenden Dämmung
- Einbringen einer funktionierenden Dampfsperre
- Einbringen einer neuen Dämmung nach ENEV
- Einbau von Zugangsmöglichkeiten für Instandhaltungsarbeiten im
Dachraum
- Überprüfen des Brandschutzes
5. Heizung/Lüftung
- Lüftung: es sollen weitgehend die bestehenden Lüftungsschächte weiter
genutzt werden. Die Lüftungsgeräte mit Steuerung müssen erneuert werden.
Eine präzise Angabe von
Brandschutzklappen kann erst in einer vertieften Planung erfolgen.
Die Auslegung der Lüftungsanlage steht in Abhängigkeit der Personenzahl.
Im Falle von zusätzlichen Lüftungsgeräten wurden mögliche Standorte wurden
diskutiert:
- Dachraum Halle (-> beachte Statik Dachtragwerk!)
- Dach Anbau
- An der Außenfassade
Die Standortdiskussion und Auslegung der Lüftungsanlage steht auch in
Abhängigkeit eines Anbaus.
Neue Lüftungsgeräte werden mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
- Heizung : Die bestehende Heizungsanlage soll durch eine
Pellets-Heizung ersetzt werden
- Kühlraum: Aggregat bzw. Kühlanlage soll überprüft werden und erneuert
werden.
Trinkwasserversorgung: Um auf aufwendige Zirkulationsleitungen
verzichten zu können wird eine dezentrale Lösung für die Warmwasserversorgung
vorgeschlagen. (Eine Anordnung und Anzahl der Sanitärgegenstände, Duschen, etc.
kann erst nach Festlegung eines neuen Nutzungskonzeptes näher betrachtet
werden!)
Elektro: Die Elektroanlage wird erneuert und auf Energie einsparendes
Beleuchtungskonzept (LED) abgestimmt.
6: Barrierefreiheit
- Barrierefreier Zugang Untergeschoss:
Nachdem das Untergeschoss keinen barrierefreien Zugang besitzt, ist
geplant im Zuge von Umbaumaßnahmen einen barrierefreien Zugang über Rampen in
der Außenanlage zu schaffen.
Dazu ist geplant, dass die Außenanlage in diesem Bereich mit Stützmauern
und Rampen für einen barrierefreien Zugang neu gestaltet wird.
Durch die Errichtung eines barrierefreien Zuganges erfolgt eine
Verbesserung der Fluchtwegesituation.
- Einbau Aufzug:
Nachdem im Gebäude keine barrierefreie Erschließung vom Erdgeschoss in
das von der Öffentlichkeit, Vereine, etc. mitgenutzte Untergeschoss vorhanden
ist, ist hier ein Aufzug im Eingangsbereich des Erdgeschosses vorgesehen. Bei
einem Einbau eines Aufzuges müssen bauliche Veränderungen im Eingangsbereich
und im Untergeschoss, hier vor allem Umbau der Sanitäranlagen erfolgen.
Architekt Leicht legt eine ausführliche Kostenschätzung vor. Es ist,
zusammengefasst, von folgenden Kosten auszugehen:
KRG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen |
778.000,00 € |
KGR 400 Bauwerk - Technische Anlagen |
403.000,00 € |
KGR 700 Nebenkosten |
237.000,00 € |
Summe |
1.418.000,00 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Förderung der
"Energetischen Sanierung der Günter-Burger-Halle Strahlungen mit Abbau von
baulichen Barrieren" im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms KIP auf
Basis der, von Architekt Matthias Leicht vorgelegten Unterlagen zu stellen. Die
Maßnahme hat die Priorität 1.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.