Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer landw. Gerätehalle an die bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 333 in der Münnerstädter Straße in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Bauausführung des Anbaues ist in Massivbauweise vorgesehen; das Dach in einer Holzkonstruktion mit Pultdach und rotbrauner Ziegeleindeckung.

Der Abstand des Anbaues zur Münnerstädter Straße beträgt zwischen 0,30 m bis 1m. Die Zufahrt soll über den Weg Fl.Nr. 332 erfolgen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 333 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Dieser Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Nach § 4 der Baunutzungsverordnung wäre das Vorhaben im Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.

 

Die Scheune stand bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Durchführung des Bebauungsplanes würde hier zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die Grundzüge der Planung werden durch das Vorhaben nicht berührt. Eine Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

Nach Art. 63 der Bayer. Bauordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen und Befreiungen von bauaufsichtlichen Anforderungen im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen.

 

Unter dieser Beurteilung wurde im Jahr 1992 die Scheune umgebaut und im Jahr 1998 erweitert. Mit der Zustimmung der Gemeinde wurden die Baugenehmigungen durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.

 

Im Baugenehmigungsverfahren werden die Abstandsflächenrechtlichen Belange durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Bezüglich der Gestaltung und der Bauausführung des Anbaues findet in dieser Woche noch ein Beratungsgespräch mit dem Bauherrn und Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft statt.

 

Die Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid erfolgt in der Sitzung am 01.02.2016.

 

Der Gemeinderat berät und diskutiert über dieses Bauvorhaben.

Das Gremium stellt fest, dass bei einem Neubau der Kreisstraße ein Gehsteig wünschenswert ist. Das Bauvorhaben würde dies allerdings verhindern.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Fragen bis zur endgültigen Entscheidung in der nächsten Sitzung geklärt werden sollen:

 

1. Wenn zukünftig das Flurstück 332 (Gemeindweg) erschlossen wird, gibt es dann Probleme mit dem Sichtdreieck?

 

2. Wird das Vorhaben durch das Landratsamt ersetzt, wenn der Gemeinderat das Bauvorhaben ablehnt?

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6