Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen vorgelegt. Die beiden Grundstücke werden verschmolzen und dem Grundstück Fl. Nr. 21 zugemessen.

 

Die Gerätehalle mit einer Größe von ca. 56 qm dient zur Unterbringung von Kleingeräten, Wagen und Traktor. Die Halle soll in Holzkonstruktion mit einem Pultdach, Dachneigung 7°, und Trapezblecheindeckung errichtet werden. Auch die Außenwandverkleidung soll in Blech erfolgen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 21 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.

Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die angrenzenden Nachbarn Burger und Hochrein haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Leicht wurde der Bauantrag nicht vorgelegt.

 

Über den Bauantrag wurde in der Sitzung am 18.01.2016 beraten und er wurde zurückgestellt.

Es sollte ein Beratungsgespräch mit Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt von der VG stattfinden.

 

Dies erfolgte am 01.02.2016 in der VG mit folgendem Ergebnis:

 

Die Bauherren wurden dahingehend beraten, die Dachneigung auf mindestens 15° zu erhöhen und eine Eindeckung mit Ziegeln vorzunehmen. Zudem wurde eine Wandverkleidung als Holzverkleidung vorgeschlagen. Die Bauherrn baten diesbezüglich um Bedenkzeit.

 

Mit einer Ziegeleindeckung konnten sich die Bauherrn, insbesondere aus Kostengründen, nicht anfreunden. Nachdem keine Gestaltungssatzung für den Bereich vorliegt, können von Seiten der Gemeinde keine Vorschriften für die Gestaltung gemacht werden. Die Gestaltung hat sich an die Umgebung anzupassen. Es befinden sich in der Umgebung schon mehrere Gebäude mit einer Blecheindeckung.

 

Nach Auffassung von Herr Architekt Schmitt hat die Wandverkleidung in Holz eine stärkere Bedeutung für das Ortsbild als die Dacheindeckung, da die Dachfläche kaum einsehbar ist.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen .

Die Wandverkleidung ist in Holz vorzunehmen. Die Dacheindeckung kann mit Trapezblech in Ziegelfarbe ausgeführt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7