Sitzung: 02.02.2016 GSN/015/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle auf den
Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen vorgelegt. Die beiden
Grundstücke werden verschmolzen und dem Grundstück Fl. Nr. 21 zugemessen.
Die Gerätehalle mit einer Größe von ca. 56 qm dient zur Unterbringung
von Kleingeräten, Wagen und Traktor. Die Halle soll in Holzkonstruktion mit
einem Pultdach, Dachneigung 7°, und Trapezblecheindeckung errichtet werden.
Auch die Außenwandverkleidung soll in Blech erfolgen.
Das Grundstück Fl.Nr. 21 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen.
Das Vorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch
zu beurteilen.
Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen.
Die angrenzenden Nachbarn Burger und Hochrein haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Dem Nachbarn Leicht wurde der
Bauantrag nicht vorgelegt.
Über den Bauantrag wurde in der Sitzung am 18.01.2016 beraten und er
wurde zurückgestellt.
Es sollte ein Beratungsgespräch mit Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt
von der VG stattfinden.
Dies erfolgte am 01.02.2016 in der VG mit folgendem Ergebnis:
Die Bauherren wurden dahingehend beraten, die Dachneigung auf mindestens
15° zu erhöhen und eine Eindeckung mit Ziegeln vorzunehmen. Zudem wurde eine Wandverkleidung
als Holzverkleidung vorgeschlagen. Die Bauherrn baten diesbezüglich um
Bedenkzeit.
Mit einer Ziegeleindeckung konnten sich die Bauherrn, insbesondere aus
Kostengründen, nicht anfreunden. Nachdem keine Gestaltungssatzung für den
Bereich vorliegt, können von Seiten der Gemeinde keine Vorschriften für die
Gestaltung gemacht werden. Die Gestaltung hat sich an die Umgebung anzupassen.
Es befinden sich in der Umgebung schon mehrere Gebäude mit einer
Blecheindeckung.
Nach Auffassung von Herr Architekt Schmitt hat die Wandverkleidung in
Holz eine stärkere Bedeutung für das Ortsbild als die Dacheindeckung, da die
Dachfläche kaum einsehbar ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Gerätehalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 18/1 und 19/1 in Strahlungen .
Die Wandverkleidung ist in Holz vorzunehmen. Die Dacheindeckung kann mit
Trapezblech in Ziegelfarbe ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |