Die Wohnbauplätze im Baugebiet „Zehnt II“ in Strahlungen sind bereits fast alle bebaut.

Die Gemeinde kann deshalb derzeit Bauwerbern nur noch drei Bauplätze zum Verkauf anbieten.

 

Über ein Flächenmanagement wird bereits versucht, bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren, der Bedarf an Wohnbauland kann allein dadurch aber nicht gedeckt werden, sodass es notwendig ist, neue Bauflächen auszuweisen.

 

Nach Abwägung verschiedener Alternativen in vorausgegangenen Gemeinderatssitzungen hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, im Anschluss an das bestehende Baugebiet „Zehnt II“ neue Wohnbauflächen zu erschließen.

 

Dazu ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnung notwendig.

Im Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Der neue Bebauungsplan schließt südlich an die bestehende Bebauung an und kann über eine Verlängerung des Lindenwegs erschlossen werden.

Er erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn 286-296, Gemarkung Strahlungen und umfasst eine Fläche von ca 0,8 ha.

Damit können ca. 7 neue Wohnbauplätze zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Rahmen der Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern über den Kauf hat sich gezeigt, dass nicht alle Flächen für den von der Gemeinde angebotenen Kaufpreis erworben werden können.

Die Gemeinde strebt daher an, nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans ein Umlegungsverfahren durchzuführen.

Sämtliche im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Grundstücke bilden dann die Umlegungsmasse. Aus dieser werden vorweg die Flächen ausgeschieden, welche als Verkehrsfläche oder sonstige öffentliche Fläche (Grünanlagen usw.) im Bebauungsplan festgesetzt sind. Diese werden der Gemeinde zugeteilt. Aus der verbleibenden Fläche werden dann neue Grundstücke gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans gebildet. Von diesen Flächen erhält jeder Eigentümer einen Anteil, der so weit wie möglich seinem Anteil an der Umlegungsmasse entspricht. Soweit eine dem genauen Anteil exakt entsprechende Zuteilung tatsächlich nicht möglich ist, findet ein Ausgleich in Geld statt.

 

Der Gemeinderat regt an, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den Flächen südöstlich des Eselwegs zu erweitern.  


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn 286-296 sowie Fl.Nrn. 1251, 1254, 1255, 1256 und 1258, Gemarkung Strahlungen einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Zehnt III“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

7