Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 460 im Fliederweg 10 in Strahlungen vorgelegt. Im Kellergeschoss ist eine Einliegerwohnung vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 460 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“.

Der Bebauungsplan sieht eine hangseitige Bebauung (I / II) mit Satteldach, Dachneigung 30° - 35°, eine talseitige Traufhöhe von max. 5,50 m und eine bergseitige Traufhöhe von max. 3,20 m vor.

 

Nach den eingereichten Planunterlagen ist ein flachgeneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 18° geplant. Die talseitige Traufhöhe beträgt 6,875 m und die bergseitige Traufhöhe 5,93 m.

Außerdem wird die festgesetzte westliche Baugrenze überschritten.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ ist erforderlich.

 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung 3 Stellplätze notwendig. In den Plänen wurde neben den zwei Garagenstellplätzen noch ein zusätzlicher Stellplatz ausgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 460 im Fliederweg 10 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Dachneigung, der Überschreitung der westlichen Baugrenzen und der Nichteinhaltung der tal- und bergseitigen Traufhöhen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7