Die Gemeinde Strahlungen hat am 12.05.2015, über das Landratsamt Rhön-Grabfeld und die Regierung von Unterfranken, beim Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einen Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form einer Stabilisierungshilfe im Jahr 2015 gestellt. Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 27.11.2015 wurde eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 FAG in Höhe von 100.000 € in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe bewilligt. Die Stabilisierungshilfe wurde zunächst nur in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe gewährt, da noch kein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen war.

Für die Gewährung von Stabilisierungshilfen ist Voraussetzung, dass eine strukturelle Härte, eine finanzielle Härte und ein nachhaltiger Konsolidierungswille vorliegen. Der Konsolidierungswille wird durch Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK) nachgewiesen. Die Stabilisierungshilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert und setzen voraus, dass die Kommune alle Möglichkeiten zur Konsolidierung ihres Haushaltes ergreift. An das HKK sind fest vorgegebene Anforderungen geknüpft. Bereits bei Antragstellung hat die Gemeinde Strahlungen durch Beschluss eine Absichtserklärung über die Erstellung eines HKK i. S. des FMS vom 23.01.2014 abgegeben.

Die Zahlung der Stabilisierungshilfe an die Gemeinde ist Ende November 2015 erfolgt. Sie wurde mit der Auflage versehen, dass die Gemeinde bis spätestens Ende März 2016 im Benehmen mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ein Haushaltskonsolidierungskonzept gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 23.01.2014 mit dem Ziel erarbeitet, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das Konzept soll in tabellarischer Form konkrete Angaben zu den erzielbaren Mehreinnahmen / Minderausgaben enthalten. Außerdem soll aus dem Konzept hervorgehen, wann mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Es wird daneben unerlässlich sein, dass sich die Gemeinde bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.

Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss sein, die einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Die gewährte Stabilisierungshilfe ist daher höchstmöglich zur Ablösung von fällig werdenden Darlehen zu verwenden.
Die Ablösung eines bestehenden Darlehens war im Haushaltsjahr 2015 in der Gesamtsumme von rd. 91.600 € möglich. Der betroffenen Bank wurde die Sondertilgung zum Ende der Zinsbindung angezeigt, die Tilgung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Der investive Anteil der Stabilisierungshilfe in Höhe von rd. 8.400 € wurde für den gemeindlichen Eigenanteil zum Breitbandausbau in der Gemeinde (Anschluss Ortsteil Rheinfeldshof) mit verwendet.

 

Durch die Verwaltung wurde eine Erfassungsliste zur Haushaltskonsolidierung mit möglichen Einsparungen auf der Ausgabenseite und Mehreinnahmen auf der Einnahmenseite ausgearbeitet. Diese wurde mit der Bürgermeisterin und dem Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich vorberaten.

Die erarbeiteten Punkte der Haushaltskonsolidierung werden als strategischer Ansatz für eine nachhaltige kommunale Haushaltswirtschaft in den kommenden Jahren gesehen. Dabei geht es der Gemeinde Strahlungen um die Wirkungen der Maßnahmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2015 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Anlage 1 – Erfassungsliste Haushaltskonsolidierung
Anlage 2 – Listung Zinsfestschreibung aus laufenden Darlehensverträgen
Anlage 3 – Übersicht über die freiwilligen Leistungen

Anlage 4 – Übersicht über die defizitären Einrichtungen

Anlage 5 – Übersicht über die Gewerbesteuerentwicklung 2011 bis 2015

Anlage 6 – vorläufiges Investitionsprogramm für 2016 und Finanzplanung 2017 bis 2019

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen Nrn. 1 bis 6 werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9