Sitzung: 07.03.2016 GSN/003/2016
Mit Schreiben vom 01.02.2016 an das Landratsamt Rhön-Grabfeld informiert
das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
über die Initiative BayernWLAN. Den Betrieb übernimmt das BayernWLAN
Zentrum in Straubing und ist auch Anprechpartner für die beteiligten Behörden.
Mit BayernWLAN soll bis 2020 ein dichtes Netz
kostenfreier Hotspots im Freistaat geknüpft werden. Hotspots sollen an
geeigneten staatlichen Behörden eingerichtet
werden. Kommunen können Hotspots aus einem Rahmenvertrag beziehen. Der
Freistaat wird pro Kommune die
Ersteinrichtungskosten (Verkabelung und Hardware) für zwei kommunale Hotspots übernehmen.
Die Digitale Mobilität nimmt rasant zu.
Immer mehr Menschen sind über Smartphones und Tablets im Internet unterwegs. Deutschland ist im internationalen
Vergleich bei der Ausstattung mit freiem
WLAN im Hintertreffen. Tourismus
und digitale Teilhabe sollen
mit freiem WLAN gestärkt werden.
Bayern handelt und wird ein Netz von 10.000
Hotspots an 5.000 Standorten einrichten. Dazu sollen alle geeigneten staatlichen Behörden und die Kommunen mit freiem
WLAN ausgestattet werden. Die Kommunen entscheiden jeweils selbst, wo sie das
BayernWLAN anbieten wollen. Hotspots an staatlichen Behörden ergänzen die
kommunalen Hotspots. Der Freistaat finanziert
die Ersteinrichtungskosten der
Hotspots an jeweils zwei kommunalen
Standorten. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass die
Kommune den BayernWLAN-Rahmenvertrag nutzt. Die Kommune trägt die Betriebskosten
und kann die Konditionen
des Rahmenvertrags für weitere
Standorte nutzen.
Der Rahmenvertrag wird Ende März 2016 geschlossen. Über die
genauen Konditionen wird dann informiert. Koordiniert wird die Umsetzung vom
BayernWLAN Zentrum in Straubing.
Nachfolgend
ein Überblick über den Weg zum BayernWLAN Hotspot und seine technische
Realisierung:
1. Fragebogen des
BayernWLAN-Zentrums ausfüllen und per E-Mail an wlan@baykom.bayern.de schicken.
Der Fragebogen wird auf der Website des BayernWLAN Zentrums spätestens im Juni
2016 zum Download zur Verfügung stehen. Das BayernWLAN Zentrum prüft die
vorgeschlagenen Standorte in Absprache mit der Kommune auf grundsätzliche Realisierbarkeit.
2. Mit einer Ortsbegehung legen
Kommune und Provider detailliert Anzahl, Art und Anbringungsorte der
Accesspoints sowie die durch die Kommune zu erstellende lokale Verkabelung
fest.
3. Nach der Beauftragung des/r
Hotspots durch die Kommune führt die Kommune die Verkabelungsarbeiten durch,
bestellt einen Internetanschluss und benachrichtigt den Provider über den
voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten.
4. Im Anschluss
führt der Provider die Montage der bestellten Accesspoints und einen Funktionstest
durch. Die Kommune erklärt nach eigenen Tests die technische Abnahme der Accesspoints.
5. Die Kosten für die
durchgeführten Verkabelungsarbeiten, die im Protokoll beschrieben sind, trägt das
BayernWLAN Zentrum.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld bittet die Gemeinden, sich bereits jetzt erste Gedanken über
mögliche Standorte für die Accesspoints zu machen und diese möglichst zeitnah
nach der Bereitstellung der offiziellen Fragebögen zu melden.
Nach bisherigen Informationen
wird das haftungsrechtliche Risiko (Störerhaftung) für den Betrieb
dieses WLAN-Netzes der jeweilige Provider (Telekom) übernehmen. Des Weiteren
wird ein Jugendschutzfilter (Erschwerung des Zugangs zu Porno- und
Gewaltseiten) durch das BayernWLAN Zentrum in Straubing betrieben.
Die Kommune müsste dann lediglich die monatlichen
Bereitstellunggebühren (nach bisherigen Erfahrungen etwa 60 Euro pro Hotspot
und Monat) tragen. Infos über genaue Konditionen, erfolgen jedoch erst nach
Abschluss des Rahmenvertrages (voraussichtlich ab April 2016). Die Umsetzung
(Beantragung und Installation der Hotspots) soll dann ab Juni 2016 erfolgen.
Soweit mehr als zwei Hotspots gewünscht werden, müsste die
Kommune zusätzlich noch für die Hardware-Kosten und die Verkabelung der
weiteren Hotspots aufkommen.
Je nach Umgebung (Wände, Gebäude, usw.) lassen sich mit den Accesspoints im Regelfall folgende Reichweiten
erzielen:
Indoor: |
15 bis 30 Meter |
Outdoor: |
50 bis 150 Meter |
Was ist zu bedenken bei der Suche
nach dem richtigen Standort:
- Ist der Standort geeignet als Treffpunkt z. B. von Jugendlichen?
(Beachtung von Verkehr, Lärm usw.)
- Ist eine Verkabelung überhaupt möglich? (Soweit die Gemeinde dies
entscheiden kann.)
- Ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten oder sonst.
Jugendstätten ausreichend. (Strahlenbelastung)
Welches Gefahrenpotential bringt ein Hotspot mit sich:
·
Zusätzliche
Strahlenbelastung
·
Hacker
können in öffentlichen Netzen vermehrt Angriffe starten, zu Lasten der Bürger
·
Uneingeschränkter
Zugriff auf ungesicherte Geräte (E-Mails, Kreditkartendaten, Zugangsdaten)
·
Einschleusen
von Viren und Trojanern
·
Es
gibt keine 100%ige Sicherheit
Eine Nutzung für
gemeindliche Zwecke (z. B. für Gemeinderatssitzungen) ist damit ausgeschlossen!
Der bayerische Gemeindetag gibt zum BayernWLAN zu bedenken, dass die laufenden Betriebskosten an den Gemeinden hängen bleiben. Wenn schon freie Hotspots, dann sollten auch für die Gemeinden keine Kosten anfallen.
Der Gemeinderat
wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet sich für die Einrichtung eines kommunalen
Hotspots in der Günter-Burger-Halle Strahlungen (Innen).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
9 |
Beschluss:
Die Gemeinde entscheidet sich für die Einrichtung eines kommunalen
Hotspots für das Rathaus (Außenbereich).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
9 |