Sitzung: 07.03.2016 GSN/003/2016
Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit
Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 469 in der Mönchsbergstraße 29 in
Strahlungen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt ein eingeschossiges Wohnhaus mit einem Walmdach
mit einer Dachneigung von 28° und 24° zu errichten. Das Carport zwischen dem
Wohnhaus und auch die Grenzgarage sollen ein Flachdach erhalten. Das Grundstück
ist noch nicht im Eigentum des Bauherrn.
Das Grundstück Fl. Nr. 469 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976.
Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich einen Hangtyp mit zwei
Vollgeschossen zu. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30°
bis 35° festgesetzt; die Traufhöhen mit talseits 5,50 m und bergseits mit 3,20
m. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8
festgelegt.
Der Bauherr beantragt zur Verwirklichung seines Vorhaben eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Dachform und
Dachneigung.
Die erforderlichen zwei Stellplätze sind durch das Carport und die
Garage nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.
Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht,
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau
eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 469 in der
Mönchsbergstraße 29 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Dachform und der Dachneigung für
das Wohnhaus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.