Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 469 in der Mönchsbergstraße 29 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt ein eingeschossiges Wohnhaus mit einem Walmdach mit einer Dachneigung von 28° und 24° zu errichten. Das Carport zwischen dem Wohnhaus und auch die Grenzgarage sollen ein Flachdach erhalten. Das Grundstück ist noch nicht im Eigentum des Bauherrn.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 469 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976.

 

Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich einen Hangtyp mit zwei Vollgeschossen zu. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt; die Traufhöhen mit talseits 5,50 m und bergseits mit 3,20 m. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8 festgelegt.

 

Der Bauherr beantragt zur Verwirklichung seines Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Dachform und Dachneigung.

 

Die erforderlichen zwei Stellplätze sind durch das Carport und die Garage nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten.

 

Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 469 in der Mönchsbergstraße 29 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Dachform und der Dachneigung für das Wohnhaus.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.