Sitzung: 18.04.2016 GSN/004/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Outdoorküche und
einer Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Garage auf dem Grundstück Fl.
Nr. 286/4 im Ahornweg 7 in Strahlungen vorgelegt.
Eine Outdoorküche ist eine „normale“ Küche mit einer Kochstelle und
einem Grill ausgestattet, die die Möglichkeit bietet im Garten kochen und
grillen zu können.
Das Gebäude, in der die Küche untergebracht ist, ist nach zwei Seiten
offen und erhält ein flachgeneigtes Pultdach (8° Dachneigung) und eine
Blecheindeckung.
Der Bauantrag beinhaltet außerdem den Neubau bzw. die Überdachung der Kellerabgangstreppe,
den Einbau eines WCs im Erdgeschoß sowie Veränderungen bei Fenstern und Türen. Die
Überdachung der Kellerabgangstreppe soll eine Metallkonstruktion (7° Dachneigung)
mit Glaseindeckung erhalten; die Zugangstreppe des Verbindungsbaues Wohnhaus
zur Garage ist mit einem Pultdach (16° Dachneigung) und Ziegeleindeckung, dem
Wohnhaus angepasst, geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 286/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“.
Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen Pultdächer mit einer
Dachneigung von 20° +/- 5° und Satteldächer mit einer Dachneigung von 43° +/-
5° zu. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln, ziegelrot bis rotbraun
festgelegt bzw. für Pultdächer sind Gründächer zulässig.
Der Standort der Outdoorküche liegt teilweise außerhalb der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachneigung des Pultdaches über der
Outdoorküche und die Blecheindeckung und für die Dachneigung des
Verbindungsbaues Wohnhaus zu Garage und die Dachneigung und Glaseindeckung des
Kellerabgangs.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Outdoorküche und einer Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 286/4 im Ahornweg 7 in Strahlungen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung von
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die
Dachneigung des Pultdaches über der Outdoorküche und für die Dacheindeckung und
für die Dachneigung des Verbindungsbaues Wohnhaus zu Garage und die Dachneigung
und Dacheindeckung des Kellerabgangs und für den Standort der Outdoorküche
teilweise außerhalb der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
9 |