Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Outdoorküche und einer Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/4 im Ahornweg 7 in Strahlungen vorgelegt.

 

Eine Outdoorküche ist eine „normale“ Küche mit einer Kochstelle und einem Grill ausgestattet, die die Möglichkeit bietet im Garten kochen und grillen zu können.

Das Gebäude, in der die Küche untergebracht ist, ist nach zwei Seiten offen und erhält ein flachgeneigtes Pultdach (8° Dachneigung) und eine Blecheindeckung.

 

Der Bauantrag beinhaltet außerdem den Neubau bzw. die Überdachung der Kellerabgangstreppe, den Einbau eines WCs im Erdgeschoß sowie Veränderungen bei Fenstern und Türen. Die Überdachung der Kellerabgangstreppe soll eine Metallkonstruktion (7° Dachneigung) mit Glaseindeckung erhalten; die Zugangstreppe des Verbindungsbaues Wohnhaus zur Garage ist mit einem Pultdach (16° Dachneigung) und Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst, geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 286/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“.

Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen Pultdächer mit einer Dachneigung von 20° +/- 5° und Satteldächer mit einer Dachneigung von 43° +/- 5° zu. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln, ziegelrot bis rotbraun festgelegt bzw. für Pultdächer sind Gründächer zulässig.

Der Standort der Outdoorküche liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachneigung des Pultdaches über der Outdoorküche und die Blecheindeckung und für die Dachneigung des Verbindungsbaues Wohnhaus zu Garage und die Dachneigung und Glaseindeckung des Kellerabgangs.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Outdoorküche und einer Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/4 im Ahornweg 7 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachneigung des Pultdaches über der Outdoorküche und für die Dacheindeckung und für die Dachneigung des Verbindungsbaues Wohnhaus zu Garage und die Dachneigung und Dacheindeckung des Kellerabgangs und für den Standort der Outdoorküche teilweise außerhalb der Baugrenze.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9