Sitzung: 18.04.2016 GSN/004/2016
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. (Für die Gemeinde in 2015 Bewilligung
von 100.000 € als 1. Rate).
Indikatoren sind hierbei insbesondere Demografie bedingte bzw. strukturelle
Härten. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der
Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und
Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).
Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss im Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des
Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an
die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei
positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.
Für einen Antrag auf Stabilisierungshilfe müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der
Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.
Vorliegen einer finanziellen Härte
und
2.
Vorliegen einer strukturellen Härte
und
3.
Vorhandensein eines nachhaltigen
Konsolidierungswillens
Zu
1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung
(2011 bis 2015) negativ gewesen sein.
Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:
2011: +
74.000 €
2012: +
102.000 €
2013: +
29.000 €
2014: +
149.000 €
2015: +
42.000 €
Summe: +
396.000 €
Zu
2. Strukturelle Härte:
Die
strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren
sind:
a.
Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr
ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der
Regel mehr als 20 %)
Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar
großer Gemeinden) liegt vor:
Jahr Gemeinde Landesdurchschnitt
Verhältnis zum
Durchschnitt in %
2011 370 € 448 € 82,59 %
2012 368 € 449 € 81,96 %
2013 387 € 482 € 80,29
%
2014 375 € 501 € 74,85 %
2015 402 € 532 € 75,56 %
immer unter 100 %, Abweichung im Durchschnitt
2011 – 2015 von rd. - 20,95 %
und / oder
b.
Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den
letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang
von 5 %)
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005: 942
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015: 917
Rückgang um 25 Einwohner
entspricht einem Rückgang um 2,65
%
und / oder
c.
Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter
25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts
Gemeinde Strahlungen: 13,43 qkm Fläche,
bedeutet bei 917 Einwohnern pro qkm 68 EW
Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm
damit liegt die Gemeinde Strahlungen im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei
37,57 % des Bayern-Durchschnitts und somit deutlich darunter.
und / oder
d.
Unterdurchschnittliche wirtschaftliche
Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle
Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht
werden
- hierzu wurden vom Gemeinderat keine
Ergänzungen vorgebracht -…………………………………………………………………………………
Zu
3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:
Hierzu
ist die Erarbeitung und Umsetzung
eines Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich (10-Punkte-Katalog).
Die Erstellung und Umsetzung
des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der antragstellenden Kommune und
ist vom Gemeinderat zu beschließen.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat im März 2016 auf
Basis des Bescheides zur bewilligten Stabilisierungshilfe 2015 beschlossen. Es
liegt der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Es wurde nach den
Anforderungen des Staatsministeriums - „10-Punkte-Konzept“
- aufgestellt. Das Konzept ist im Jahr 2016 fortzuschreiben.
Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe
ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung
der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).
Den Schwerpunkt der Verwendung stellt die Reduzierung
der Verschuldung dar.
Sondertilgungen aus bestehenden
Kreditverträgen sind 2016 und 2017 im Umfang von rd. 328.000 € möglich.
Daneben bestand zum Jahresende ein Kassenkredit in Höhe von rd. 98.600 €
(Fehlbetrag im Rechnungsabschluss 2015). Der Ausgleich ist im Jahr 2016 nach
der Haushaltsplanung nur durch eine neue Kreditaufnahme möglich (Planansatz
Kreditaufnahme insgesamt 137.000 €).
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für
investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Das Investitionsvolumen 2016 liegt bei
insgesamt 1.026.000 €. Davon entfallen 956.000 € auf den Bereich der
Pflichtaufgaben (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt aufgrund struktureller und
finanzieller Probleme einen Antrag auf
Stabilisierungshilfe im Jahr 2016 mit einer Antragssumme von 700.000 € zu stellen.
Folgende
Begründung zur Antragstellung:
1.
Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen
Härte nicht erfüllt. Allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren
ändern. Im gesamten Finanzplanungszeitraum können aus der geplanten Zuführung
an den Vermögenshaushalt die laufenden Tilgungen nicht geleistet werden. Nur
unter Inanspruchnahme der pauschalen Investitionszuweisung können freie
Investitionsmittel erwirtschaftet werden (ca. 100.000 €/Jahr
Im Finanzplanungszeitraum sind zum weiteren Kredit-Neuaufnahmen in Höhe von
430.000 € veranschlagt, welche insbesondere für Maßnahmen wie den Neubau
Feuerwehrhaus und die energetische Sanierung und Schaffung von Barrierefreiheit
in gemeindlichen Objekten (KIP-Anträge) benötigt werden.
2.
Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf
die Steuerkraft der Gemeinde vor. Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt ergibt
sich hier eine negative Abweichung von rd. 21 % in den letzten fünf Jahren.
Weiterhin liegt die Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune weit
unter dem Bayern-Durchschnitt.
Im demografische Entwicklung verläuft negativ, es ist ein stetiger Rückgang der
Einwohnerzahl zu verzeichnen.
3.
Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes
hat der Gemeinderat auf Basis des geforderten „10-Punkte-Katalogs“ am 07.03.2016
beschlossen. Das Konzept liegt z. Z. zur Prüfung bei der Regierung von
Unterfranken.
4.
Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern
Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung.
5.
Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende
2015 bei rd. 1.184.400 € oder
rd. 1.292 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer
Gemeinden von 581 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus
belastet den Haushalt aktuell mit rd. 85.000 €.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die
Schuldenrückführung dar. Sondertilgungen
sind im Jahr 2016 und 2017 im Umfang von 328.000
€ möglich.
6.
Neben der Kreditverschuldung nimmt die Gemeinde ihr
Kassenkreditvolumen in einem Umfang
von rd. 98.600 € (Fehlbetrag 2015)
in Anspruch.
7.
Neben der bestehenden Verschuldung sieht die
Haushaltssatzung 2016 eine Kreditneuaufnahme von 137.000 € zur Finanzierung der
geplanten Investitionen vor. Mit der erwarteten weiteren Bewilligung von
Stabilisierungshilfemitteln muss diese neue Kreditaufnahme ggf. nicht zur
Umsetzung kommen.
8.
Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen
finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im
Pflichtaufgabenbereich zu.
Das Investitionsvolumen 2016 liegt bei
insgesamt 1.026.000 €. Davon entfallen
956.000 € auf den Bereich der
Pflichtaufgaben (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016). Der
beantragte investive Anteil beträgt im Rahmen der Antragstellung für 2016
136.400 €, dies entspricht rd. 14 % der Investitionsplanung (Pflichtaufgaben).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |