Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. (Für die Gemeinde in 2015 Bewilligung von 100.000 € als 1. Rate).
Indikatoren sind hierbei insbesondere Demografie bedingte bzw. strukturelle Härten. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss im Oktober 2016 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis spätestens 20.05.2016 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag. Dieser wird dann an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Von dort geht der Antrag bei positiver Prüfung an das Staatsministerium für Finanzen.

 

Für einen Antrag auf Stabilisierungshilfe müssen gem. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.03.2016 folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1.    Vorliegen einer finanziellen Härte
und

2.    Vorliegen einer strukturellen Härte
und

3.    Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens

 

Zu 1. Finanzielle Härte:
Der Saldo der freien Finanzspanne muss in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung (2011 bis 2015) negativ gewesen sein.

Die freie Finanzspanne stellt sich in diesen Jahren wie folgt dar:

2011:                                                         + 74.000 €
2012:                                                       + 102.000 €
2013:                                                         + 29.000 €
2014:                                                       + 149.000 €
2015:                                                         + 42.000 €
Summe:                                                  + 396.000 €


Zu 2. Strukturelle Härte:
Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren sind:

a.   Die Steuerkraft in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mehr als 20 %)

Folgende Steuerkraft/EW der Gemeinde im Verhältnis zum Landesdurchschnitt (vergleichbar großer Gemeinden) liegt vor:

Jahr                        Gemeinde                  Landesdurchschnitt           Verhältnis zum
                                                                                                           Durchschnitt in %
2011                          370 €                                  448 €                      82,59 %
2012                          368 €                                  449 €                      81,96 %
2013                          387 €                                  482 €                      80,29 %
2014                          375 €                                  501 €                      74,85 %
2015                          402 €                                  532 €                      75,56 %

immer unter 100 %, Abweichung im Durchschnitt 2011 – 2015 von rd. - 20,95 %

und / oder

b.   Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %)

Statistische Einwohnerzahl 30.06.2005:                                942
Statistische Einwohnerzahl 30.06.2015:                                917
Rückgang um                                                                          25 Einwohner

entspricht einem Rückgang um 2,65 %

und / oder

c.   Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel unter 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts

Gemeinde Strahlungen: 13,43 qkm Fläche,
bedeutet bei 917 Einwohnern pro qkm 68 EW

Bayern-Durchschnitt 181 EW/qkm

damit liegt die Gemeinde Strahlungen im Verhältnis zum Bayern-Durchschnitt bei
37,57 % des Bayern-Durchschnitts und somit deutlich darunter.

und / oder

d.   Unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft
Hierzu müssen im Antrag konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme einschließlich der Situation am Arbeitsmarkt vor Ort vorgebracht werden

- hierzu wurden vom Gemeinderat keine Ergänzungen vorgebracht -…………………………………………………………………………………


Zu 3. Nachhaltiger Konsolidierungswille:

Hierzu ist die Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts erforderlich (10-Punkte-Katalog).
Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes obliegt der antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde vom Gemeinderat im März 2016 auf Basis des Bescheides zur bewilligten Stabilisierungshilfe 2015 beschlossen. Es liegt der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Es wurde nach den Anforderungen des Staatsministeriums -  „10-Punkte-Konzept“ - aufgestellt. Das Konzept ist im Jahr 2016 fortzuschreiben.

 

Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist die Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

Den Schwerpunkt der Verwendung stellt die Reduzierung der Verschuldung dar.

Sondertilgungen aus bestehenden Kreditverträgen sind 2016 und 2017 im Umfang von rd. 328.000 € möglich.
Daneben bestand zum Jahresende ein Kassenkredit in Höhe von rd. 98.600 € (Fehlbetrag im Rechnungsabschluss 2015). Der Ausgleich ist im Jahr 2016 nach der Haushaltsplanung nur durch eine neue Kreditaufnahme möglich (Planansatz Kreditaufnahme insgesamt 137.000 €).

Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich.
Das Investitionsvolumen 2016 liegt bei insgesamt 1.026.000 €. Davon entfallen 956.000 € auf den Bereich der Pflichtaufgaben (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2016 mit einer Antragssumme von 700.000 € zu stellen.

 

Folgende Begründung zur Antragstellung:

 

1.    Rein rechnerisch ist die Voraussetzung der finanziellen Härte nicht erfüllt. Allerdings wird sich dies in den kommenden Jahren ändern. Im gesamten Finanzplanungszeitraum können aus der geplanten Zuführung an den Vermögenshaushalt die laufenden Tilgungen nicht geleistet werden. Nur unter Inanspruchnahme der pauschalen Investitionszuweisung können freie Investitionsmittel erwirtschaftet werden (ca. 100.000 €/Jahr
Im Finanzplanungszeitraum sind zum weiteren Kredit-Neuaufnahmen in Höhe von 430.000 € veranschlagt, welche insbesondere für Maßnahmen wie den Neubau Feuerwehrhaus und die energetische Sanierung und Schaffung von Barrierefreiheit in gemeindlichen Objekten (KIP-Anträge) benötigt werden.

2.    Die strukturelle Härte liegt im Hinblick auf die Steuerkraft der Gemeinde vor. Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt ergibt sich hier eine negative Abweichung von rd. 21 % in den letzten fünf Jahren. Weiterhin liegt die Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune weit unter dem Bayern-Durchschnitt.
Im demografische Entwicklung verläuft negativ, es ist ein stetiger Rückgang der Einwohnerzahl zu verzeichnen.

3.    Die Aufstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes hat der Gemeinderat auf Basis des geforderten „10-Punkte-Katalogs“ am 07.03.2016 beschlossen. Das Konzept liegt z. Z. zur Prüfung bei der Regierung von Unterfranken.

4.    Für das Jahr 2016 stehen nach Art. 11 FAG in Bayern Mittel in Höhe von 150 Millionen € zur Verfügung.

5.    Die Verschuldung der Gemeinde liegt Ende 2015 bei rd. 1.184.400 € oder
rd. 1.292 €/Einwohner gegenüber einem Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 581 €/Einwohner. Der jährliche Schuldendienst hieraus belastet den Haushalt aktuell mit rd. 85.000 €.
Der Schwerpunkt der Verwendung einer Stabilisierungshilfe stellt die Schuldenrückführung dar. Sondertilgungen sind im Jahr 2016 und 2017 im Umfang von 328.000 € möglich.

6.    Neben der Kreditverschuldung nimmt die Gemeinde ihr Kassenkreditvolumen in einem Umfang von rd. 98.600 € (Fehlbetrag 2015) in Anspruch.

7.    Neben der bestehenden Verschuldung sieht die Haushaltssatzung 2016 eine Kreditneuaufnahme von 137.000 € zur Finanzierung der geplanten Investitionen vor. Mit der erwarteten weiteren Bewilligung von Stabilisierungshilfemitteln muss diese neue Kreditaufnahme ggf. nicht zur Umsetzung kommen.

8.    Die Stabilisierungshilfe lässt auch einen finanziellen Rahmen für investive Maßnahmen der Gemeinde im Pflichtaufgabenbereich zu.
Das Investitionsvolumen 2016 liegt bei insgesamt 1.026.000 €. Davon entfallen
956.000 €
auf den Bereich der Pflichtaufgaben (s. Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2016). Der beantragte investive Anteil beträgt im Rahmen der Antragstellung für 2016 136.400 €, dies entspricht rd. 14 % der Investitionsplanung (Pflichtaufgaben).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9