Sitzung: 18.04.2016 GSN/004/2016
Im Vorgriff zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung, wurde im
Jahr 2015 eine Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung (Nummerierung,
technische Daten, GPS-Koordinaten usw.) durch das ÜW-Rhön vorgenommen.
Als weiterer Schritt wird jetzt vor Inangriffnahme der Umrüstung eine
Standsicherheitsüberprüfung der Straßenbeleuchtungsmasten durchgeführt. Im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist durch den Betreiber (Gemeinde Strahlungen)
bei Beleuchtungsmasten ab einem Alter von 20 Jahren eine
Standsicherheitsüberprüfung nach DIN EN 40 und DIN 4131 vorzunehmen (OLG
Düsseldorf).
Für die Durchführung der Standsicherheitsüberprüfung gibt es
grundsätzlich folgende unterschiedliche Verfahren:
- Mast-Biegeverfahren, Firma Roch Service
GmbH
- Ultraschall-Verfahren, Firma ZWP
- Auf Grundlage der Resonanzschwingung,
Firma Mastap GmbH
Die Firmen heben für ihre Prüfverfahren jeweils das
Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.
Die Firma Roch und die Firma Mastap haben ihre Verfahren bei der VGem
Bad Neustadt vorgestellt. Nach Auswertung der Prüfverfahren wurde sich für das
Verfahren der Firma Roch entschieden.
Die Kosten für die Standsicherheitsüberprüfung durch die Firma Roch
beträgt für die Gemeinde Strahlungen 4.529,70 €. Der Angebotspreis konnte nur
erzielt werden, da alle Mitgliedsgemeinden der VGem Bad Neustadt sich
entschlossen haben eine Standsicherheitsüberprüfung der Masten durchführen zu
lassen und dadurch eine gemeinsame Angebotseinholung erfolgte. Die Summe der zu
prüfenden Systeme beträgt ca. 1.500 Stück.
In Absprache mit der 1. Bürgermeisterin wurde festgelegt, dass alle
Masten, die älter als 20 Jahre sind, geprüft werden. In Strahlungen werden
demnach ca. 105 Beleuchtungsmasten geprüft.