Im Vorgriff zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung, wurde im Jahr 2015 eine Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung (Nummerierung, technische Daten, GPS-Koordinaten usw.) durch das ÜW-Rhön vorgenommen.

 

Als weiterer Schritt wird jetzt vor Inangriffnahme der Umrüstung eine Standsicherheitsüberprüfung der Straßenbeleuchtungsmasten durchgeführt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist durch den Betreiber (Gemeinde Strahlungen) bei Beleuchtungsmasten ab einem Alter von 20 Jahren eine Standsicherheitsüberprüfung nach DIN EN 40 und DIN 4131 vorzunehmen (OLG Düsseldorf).

 

Für die Durchführung der Standsicherheitsüberprüfung gibt es grundsätzlich folgende unterschiedliche Verfahren:

 

  • Mast-Biegeverfahren, Firma Roch Service GmbH
  • Ultraschall-Verfahren, Firma ZWP
  • Auf Grundlage der Resonanzschwingung, Firma Mastap GmbH

 

Die Firmen heben für ihre Prüfverfahren jeweils das Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.

 

Die Firma Roch und die Firma Mastap haben ihre Verfahren bei der VGem Bad Neustadt vorgestellt. Nach Auswertung der Prüfverfahren wurde sich für das Verfahren der Firma Roch entschieden.

 

Die Kosten für die Standsicherheitsüberprüfung durch die Firma Roch beträgt für die Gemeinde Strahlungen 4.529,70 €. Der Angebotspreis konnte nur erzielt werden, da alle Mitgliedsgemeinden der VGem Bad Neustadt sich entschlossen haben eine Standsicherheitsüberprüfung der Masten durchführen zu lassen und dadurch eine gemeinsame Angebotseinholung erfolgte. Die Summe der zu prüfenden Systeme beträgt ca. 1.500 Stück.

 

In Absprache mit der 1. Bürgermeisterin wurde festgelegt, dass alle Masten, die älter als 20 Jahre sind, geprüft werden. In Strahlungen werden demnach ca. 105 Beleuchtungsmasten geprüft.