Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 in der Mönchsbergstraße 20 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Gebäude ist mit 6 Wohneinheiten geplant; im Keller-, Erd- und Dachgeschoss je zwei Wohnungen.

 

Der Bauherr möchte vor Erwerb des Grundstücks abklären lassen, ob sein Bauvorhaben in der geplanten Form verwirklicht werden kann.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 427 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976.

 

Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich einen Hangtyp mit zwei Vollgeschossen zu. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt; die Traufhöhen mit talseits 5,50 m und bergseits mit 3,20 m. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8 festgelegt.

 

Nach den vorgelegten Planunterlagen beträgt die Anzahl der Vollgeschosse III. Es wird eine Dachneigung von 40° für das Haupthaus gewünscht. Die Dachneigung der Gauben ist mit 16° bzw. 20° geplant.

Die talseitige Traufhöhe ist beim Haupthaus mit 6,35 m (im Bereich der Gauben mit 8,46 m) und die bergseitige Traufhöhe ist beim Haupthaus mit 4,85 m (im Bereich der Gauben mit 6,89 m) vorgesehen. Die Baugrenze wird nicht eingehalten. Die Grundflächenzahl mit 0,4 m wird eingehalten. Die Geschossflächenzahl wird geringfügig (0,81) überschritten.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich für die Nichteinhaltung der Anzahl der Vollgeschosse, der Dachneigung beim Haupthaus und den Gauben, der festgesetzten Traufhöhen, der Überschreitung der Baugrenze und der geringfügigen Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Stellplätze sollen sowohl von der Mönchsbergstraße als auch vom Rosenweg angefahren werden. Der Gemeinderat wird hierbei um Beratung gebeten, ob diese, wie geplant, zugelassen werden können.

 

Bei Anordnung der Stellplätze wie geplant ist von § 2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung eine Befreiung von der gebündelten Zufahrt ab 6 Stellplätzen und der Eingrünung notwendig.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 in der Mönchsbergstraße 20 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Seitens des Gemeinderates bestehen keine Einwände gegen die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Anzahl der Vollgeschosse, der Dachneigung beim Haupthaus und den Gauben, der festgesetzten Traufhöhen, der Überschreitung der Baugrenze und der Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl.

 

Außerdem besteht Einverständnis mit den erforderlichen Befreiungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Johannes Hümpfner ist der Sohn der Eigentümerin des Grundstücks. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.