Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 in der Mönchsbergstraße
20 in Strahlungen vorgelegt.
Das Gebäude ist mit 6 Wohneinheiten geplant; im Keller-, Erd- und
Dachgeschoss je zwei Wohnungen.
Der Bauherr möchte vor Erwerb des Grundstücks abklären lassen, ob sein
Bauvorhaben in der geplanten Form verwirklicht werden kann.
Das Grundstück Fl.Nr. 427 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1976.
Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich einen Hangtyp mit zwei
Vollgeschossen zu. Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30°
bis 35° festgesetzt; die Traufhöhen mit talseits 5,50 m und bergseits mit 3,20
m. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8
festgelegt.
Nach den vorgelegten Planunterlagen beträgt die Anzahl der Vollgeschosse
III. Es wird eine Dachneigung von 40° für das Haupthaus gewünscht. Die
Dachneigung der Gauben ist mit 16° bzw. 20° geplant.
Die talseitige Traufhöhe ist beim Haupthaus mit 6,35 m (im Bereich der
Gauben mit 8,46 m) und die bergseitige Traufhöhe ist beim Haupthaus mit 4,85 m (im
Bereich der Gauben mit 6,89 m) vorgesehen. Die Baugrenze wird nicht
eingehalten. Die Grundflächenzahl mit 0,4 m wird eingehalten. Die
Geschossflächenzahl wird geringfügig (0,81) überschritten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich für die Nichteinhaltung der Anzahl
der Vollgeschosse, der Dachneigung beim Haupthaus und den Gauben, der festgesetzten
Traufhöhen, der Überschreitung der Baugrenze und der geringfügigen Nichteinhaltung
der Geschossflächenzahl.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Die Stellplätze sollen sowohl von der Mönchsbergstraße als auch vom
Rosenweg angefahren werden. Der Gemeinderat wird hierbei um Beratung gebeten,
ob diese, wie geplant, zugelassen werden können.
Bei Anordnung der Stellplätze wie geplant ist von § 2 der gemeindlichen
Stellplatzsatzung eine Befreiung von der gebündelten Zufahrt ab 6 Stellplätzen
und der Eingrünung notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 427 in der
Mönchsbergstraße 20 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Seitens des Gemeinderates bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die
Anzahl der Vollgeschosse, der Dachneigung beim Haupthaus und den Gauben, der
festgesetzten Traufhöhen, der Überschreitung der Baugrenze und der
Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl.
Außerdem besteht Einverständnis mit den erforderlichen Befreiungen von
der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Johannes Hümpfner ist der Sohn der Eigentümerin des
Grundstücks. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und
Abstimmung nicht teil.