Der Gemeinderat legte zusammen mit Innenentwicklungsberater Architekt Franz-Josef Schmitt, VG Bad Neustadt, im Rahmen der Ortsbegehung den Geltungsbereich für die Tätigkeit des Innenentwicklungsberaters fest. Der Bereich wird durch Eintragung in einen Lageplan definiert. Innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches wurden vom Innenentwicklungsberater folgende Leistungen angeboten:

 

-      Definieren von innerörtlichen Leerständen und unwirtschaftlich genutzte Flächen

-      Unterstützung der Eigentümer bei ihren Überlegungen für künftige Nutzungen

-      Bauberatungen, bei denen bauliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Umgestaltungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder für eine eventuelle Neubebauung aufgezeigt werden

-      Beratung und Unterstützung von privaten Bauherrn bei der Stellung von Förderanträgen und gegenüber der Genehmigungsbehörde

-      Hilfestellungen bei der Vermarktung von Flächen

 

Gleichzeitig stellt die dargestellte Fläche den geplanten Geltungsbereich für eine noch aufzustellende Gestaltungssatzung dar. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll darüber beraten werden.