Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.04.2016
und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 bekannt
gegeben.
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2016 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 25.04.2016:
„Die in der Sitzung
vom 18.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht
überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung
Haushaltsplan) bis 5 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des
Gemeinderates Strahlungen
Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die Zuführung an
den Vermögenshaushalt übersteigt die Mindestzuführung um 14.132,00 €.
Rücklagen stehen
für Investitionen nicht zur Verfügung. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes
ist eine Kreditaufnahme von 137.000,00 € notwendig.
Die Gemeinde
erhielt 2015 eine Stabilisierungshilfe (100.000,00 €) und befindet sich in der
Haushaltskonsolidierung. Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist
fortzuschreiben und konsequent umzusetzen, um die finanzielle
Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen.
Bei freiwilligen
Leistungen (z. B. Zuschuss für Deckensanierung und Innenrenovierung der Kath.
Kirche) sollte Zurückhaltung geübt werden, um die weitere Gewährung von
Stabilisierungshilfen nicht zu gefährden.
Die Kreditaufnahme
bewegt sich noch im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Der Genehmigung wird zugestimmt. Die Investitionen bewegen sich weitgehend im
Bereich der Pflichtaufgaben. Falls die beantragten Finanzhilfen im Rahmen des
KIP nicht gewährt werden, sind die beiden Maßnahmen (Rathaus, Günter-Burger-Halle)
hinsichtlich ihrer finanziellen Durchführbarkeit fraglich.
Sonstiges:
Die Haushaltswirtschaft
ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen
Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit
zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87
Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu
beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).
In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.
Dem Kassenverwalter ist
eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.
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Stumpf
Regierungsrat“
Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat zudem seine Stellungnahme zur Prüfung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Strahlungen (Prüfung
2015 und Neuantrag 2016) bekannt gegeben. Die Stellungnahme des Landratsamtes
wird der Regierung von Unterfranken, zusammen mit dem Antrag der Gemeinde auf
Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form von Stabilisierungshilfe, übersandt.
Zusammenfassend wurde folgendes festgestellt:
- Die Konsolidierungsmaßnahmen sind
ausreichend.
- Als zielführende Maßnahmen wurden
folgende Punkte festgestellt:
- nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens: Erlöse aus dem Verkauf von
landwirtschaftlichen bzw. sonstigen Flächen erzielen.
- Eintritt in den Zweckverband „Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau a. d.
Brend“ mit Kosteneinsparung vor allem im Personalsektor und optimiertem
Maschineneinsatz.
- Die finanzielle Leistungsfähgkeit soll
lt. Haushaltskonsolidierungskonzept voraussichtlich ab 2026 wiedererlangt
werden.
Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der Stellungnahme des
Landratsamtes zur Kenntnis.