Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung vom 07.03.2016 bereits das gemeindliche Einvernehmen zu
einer Bauvoranfrage erteilt. Die Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde
liegt noch vor; die Zustimmung wurde aber in Aussicht gestellt.
Der Bauherr
beabsichtigt ein eingeschossiges Wohnhaus mit einem Walmdach mit einer
Dachneigung von 28° und 24° zu errichten. Das Carport zwischen dem Wohnhaus und
auch die Grenzgarage sollen ein Flachdach erhalten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 469 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“
aus dem Jahr 1976.
Der Bebauungsplan
lässt in diesem Bereich einen Hangtyp mit zwei Vollgeschossen zu. Als Dachform
sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt; die
Traufhöhen mit talseits 5,50 m und bergseits mit 3,20 m. Die Grundflächenzahl
ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl mit 0,8 festgelegt.
Der Bauherr
beantragt zur Verwirklichung seines Vorhabens eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ für die Dachform und Dachneigung.
Die erforderlichen
zwei Stellplätze sind durch das Carport und die Garage nachgewiesen.
Die
Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt, vorbehaltlich der Einholung der
Nachbarunterschriften, sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 469 in der
Mönchsbergstraße 29 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Dachform und der
Dachneigung für das Wohnhaus.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.