Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
In der Sitzung vom
29.02.2016 wurde seitens des Gemeinderates zu einer Bauvoranfrage das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Eine Genehmigung durch das Landratsamt liegt noch nicht
vor.
Der Neubau sieht
im Erdgeschoss einen Verkaufsladen vor. Im Ober- und Dachgeschoss sind jeweils
zwei Wohneinheiten (also 4 Wohnungen) geplant.
Der Baukörper
wurde von der Hauptstraße aus zurückversetzt, um vor dem Gebäude Parkplätze für
die Besucher des Ladens zu schaffen. Die notwendigen Parkplätze für die
Wohnungen werden im rückwärtigen Bereich des Grundstückes erstellt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 11 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das geplante Bauvorhaben muss
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart näheren Umgebung
einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Diesbezüglich hat
mit dem Planer, Herrn Architekt Matthias Leicht, und Frau Ramann vom
Landratsamt, ein Ortstermin stattgefunden. Dem Gesprächsergebnis entsprechend
wurden die Planskizzen durch das Planungsbüro erstellt. Die Gestaltung und
Bauausführung (teilweise Bruchsteine und Holz) und die Gestaltung der Fenster werden
dem Dorfgemeinschaftshaus auf der gegenüberliegenden Seite angepasst werden, um
hier eine Einheit zu erzielen.
Der damals in der Sitzung
anwesende Innenentwickler der VG, Herr Franz-Josef Schmitt, hatte während der
Sitzung aus städtebaulicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung genommen. Herr
Schmitt erläuterte, dass der Dorfplatz im Altort durch die ihn umgebenden
Fassaden geprägt wird. Befindet sich eine Fassade nicht in der Bauflucht, wirkt
diese als Lücke in der Bebauung und der Raumeindruck der Geschlossenheit geht
verloren.
Der Gemeinderat
diskutierte ausführlich über die Thematik und war sich schließlich einig, dass
ein Dorfladen in Strahlungen wichtig sei und plädierte dazu, trotzdem das
Gebäude entgegen den Vorschlägen des Innenentwicklers nach hinten versetzen zu
lassen. Lediglich die Gestaltung der Straßenfront soll noch abgeklärt werden.
Die
Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.
Soweit seitens des
Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der vorgelegten Form besteht,
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt, vorbehaltlich der Einholung der Nachbarunterschiften,
sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 in der Hauptstraße in Strahlungen entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.