Dem Gemeinderat wird der Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 in der Hauptstraße in Strahlungen vorgelegt.

 

In der Sitzung vom 29.02.2016 wurde seitens des Gemeinderates zu einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Genehmigung durch das Landratsamt liegt noch nicht vor.

 

Der Neubau sieht im Erdgeschoss einen Verkaufsladen vor. Im Ober- und Dachgeschoss sind jeweils zwei Wohneinheiten (also 4 Wohnungen) geplant.

 

Der Baukörper wurde von der Hauptstraße aus zurückversetzt, um vor dem Gebäude Parkplätze für die Besucher des Ladens zu schaffen. Die notwendigen Parkplätze für die Wohnungen werden im rückwärtigen Bereich des Grundstückes erstellt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 11 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen. Das geplante Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Diesbezüglich hat mit dem Planer, Herrn Architekt Matthias Leicht, und Frau Ramann vom Landratsamt, ein Ortstermin stattgefunden. Dem Gesprächsergebnis entsprechend wurden die Planskizzen durch das Planungsbüro erstellt. Die Gestaltung und Bauausführung (teilweise Bruchsteine und Holz) und die Gestaltung der Fenster werden dem Dorfgemeinschaftshaus auf der gegenüberliegenden Seite angepasst werden, um hier eine Einheit zu erzielen.

 

Der damals in der Sitzung anwesende Innenentwickler der VG, Herr Franz-Josef Schmitt, hatte während der Sitzung aus städtebaulicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung genommen. Herr Schmitt erläuterte, dass der Dorfplatz im Altort durch die ihn umgebenden Fassaden geprägt wird. Befindet sich eine Fassade nicht in der Bauflucht, wirkt diese als Lücke in der Bebauung und der Raumeindruck der Geschlossenheit geht verloren.

 

Der Gemeinderat diskutierte ausführlich über die Thematik und war sich schließlich einig, dass ein Dorfladen in Strahlungen wichtig sei und plädierte dazu, trotzdem das Gebäude entgegen den Vorschlägen des Innenentwicklers nach hinten versetzen zu lassen. Lediglich die Gestaltung der Straßenfront soll noch abgeklärt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der vorgelegten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt, vorbehaltlich der Einholung der Nachbarunterschiften, sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 in der Hauptstraße in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.