Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer Holzlege auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 in der Obertorstraße 1 in Strahlungen vorgelegt. Mitbeantragt wird die Anbringung einer Werbetafel an der bestehenden Scheune.

 

Die Holzlege wurde in einer Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Pultdach und einer Trapezblecheindeckung erstellt. Auch das Werbeschild mit dem Hinweis auf die Gaststätte und Metzgerei im Dorf ist bereits angebracht.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 39 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Das Vorhaben wurde mit dem Innenentwickler Herrn Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft bisher nicht abgestimmt.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hin gewiesen, dass bisher die Gemeinde Strahlungen noch keine örtliche Bauvorschrift gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung erlassen hat, die Regelungen über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern enthält.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Holzlege und der Anbringung eines Werbeschildes auf dem Grundstück Fl. Nr. 39 in der Obertorstraße 1 in

Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Die bereits vorhandene Hecke ist so weiter zu führen, dass die Holzlege vom Straßenbereich aus nicht sofort sichtbar ist.

 

Eine weitere Beratung durch den Innenentwickler ist nicht notwendig.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8