Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick 2 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Wintergartenanbau mit Zugang zur Terrasse ist auf der Westseite des Wohnhauses im Untergeschoss zur Straße „Am Altmerberg“ vorgesehen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10° und Ziegeleindeckung geplant.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 259 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ aus dem Jahr 1985.

 

Als Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° festgesetzt.

Der Standort des Wintergartens liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Für die abweichende Dachneigung und Nichteinhaltung der Baugrenze ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn Eckert und Groß haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. Der Eigentümer von Fl.Nr. 1250 lebt in USA. Er wird durch den Anbau beeinträchtigt.


Beschluss:

 

Dem Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 259 im Rhönblick 2 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der abweichenden Dachneigung und Nichteinhaltung der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8