Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Scheunenerweiterung mit Pferdeunterstand auf dem Grundstück Fl.Nr.16 in der Hauptstr. 13 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Erweiterungsbau wird der bestehenden Scheune angepasst. Die Bauausführung erfolgt in Massivbauweise. Der Anbau erhält ein Satteldach mit Ziegeleindeckung; der Pferdeunterstand ein flachgeneigtes Pultdach mit Ziegeleindeckung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 16 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

Das Vorhaben wurde vor Ort mit dem Innenentwickler Herrn Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft in der beantragten Form abgestimmt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft.

 

Den angrenzenden Nachbarn von Fl.Nr. 19 und 21 wurden die Pläne durch den Bauherrn nicht vorgelegt. Das Landratsamt wird die Nachbarn anschreiben und über das Vorhaben informieren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Scheunenerweiterung mit Pferdeunterstand auf dem Grundstück Fl.Nr.16 in der Hauptstr. 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist mit dem Antragsteller verwandt und Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.