Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Scheunenerweiterung mit
Pferdeunterstand auf dem Grundstück Fl.Nr.16 in der Hauptstr. 13 in Strahlungen
vorgelegt.
Der Erweiterungsbau wird der bestehenden Scheune angepasst. Die
Bauausführung erfolgt in Massivbauweise. Der Anbau erhält ein Satteldach mit
Ziegeleindeckung; der Pferdeunterstand ein flachgeneigtes Pultdach mit
Ziegeleindeckung.
Das Grundstück Fl. Nr. 16 liegt im Innerortsbereich von Strahlungen und
ist somit nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, es muss sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die
Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben wurde vor Ort mit dem Innenentwickler Herrn Franz-Josef
Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft in der beantragten Form abgestimmt.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren
durch das Landratsamt geprüft.
Den angrenzenden Nachbarn von Fl.Nr. 19 und 21 wurden die Pläne durch
den Bauherrn nicht vorgelegt. Das Landratsamt wird die Nachbarn anschreiben und
über das Vorhaben informieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur
Scheunenerweiterung mit Pferdeunterstand auf dem Grundstück Fl.Nr.16 in der
Hauptstr. 13 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
8 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist mit dem Antragsteller verwandt und
Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.