Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 267 in der Fridritter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) der Bayerischen Bauordnung ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei zulässig.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 458 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. In diesem Bebauungsplan sind Baugrenzen festgelegt. Der Standort der bestehenden Terrasse liegt außerhalb dieser Baugrenzen. Der Bebauungsplan sieht als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° mit Ziegeleindeckung vor.

 

Die Terrasse soll mit einer Holzkonstruktion und einem flachgeneigten Pultdach mit Doppelstegplatten überdacht werden.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf isolierte Befreiung mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 267 in der Fridritter Straße 8 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Standort der Terrasse außerhalb der Baugrenzen, sowie für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8