Sitzung: 23.05.2016 GSN/005/2016
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 267 in der
Fridritter Straße 8 in Strahlungen vorgelegt.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) der
Bayerischen Bauordnung ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer
Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei zulässig.
Das Grundstück Fl. Nr. 458 liegt jedoch im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. In diesem
Bebauungsplan sind Baugrenzen festgelegt. Der Standort der bestehenden Terrasse
liegt außerhalb dieser Baugrenzen. Der Bebauungsplan sieht als Dachform
Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° mit Ziegeleindeckung vor.
Die Terrasse soll mit einer Holzkonstruktion und
einem flachgeneigten Pultdach mit Doppelstegplatten überdacht werden.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein Antrag auf
isolierte Befreiung mit der Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Karlsberg“ erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 267 in der
Fridritter Straße 8 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Standort der Terrasse außerhalb der
Baugrenzen, sowie für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |