Sitzung: 20.06.2016 GSN/006/2016
Die Agrokraft und das Kommunalunternehmen des Landkreises sowie weitere
Akteure planen die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbiogasanlage in
Herbstadt. Für die Errichtung und den Betrieb ist eine eigene Betreibergesellschaft
„BioRest“ GmbH vorgesehen.
Das Projekt sollte bereits 2012 auf den Weg gebracht werden. Der
Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 01.08.2012 über einen
Beitritt als Kommanditist der Biowertstoff Rhön-Grabfeld GmbH & Co. KG
beraten, hatte sich jedoch noch nicht festgelegt. Letzteres war die
ursprünglich vorgesehene Rechtsform der Betreibergesellschaft. Diese soll
nunmehr eine GmbH sein.
Zur Darstellung des Projektes ist diesem Beschlussvorschlag eine
Präsentation der Agrokraft beigefügt.
Zusammenfassend ist folgendes geplant:
Die Abfallbiogasanlage soll in der Gemeinde Herbstadt im Umfeld der
Abfallladestation errichtet werden. Als Vergärungssubstrate sind Speisereste,
Bioabfall, Grünschnitt und Glycerin mit einer Jahresmenge von 16.000 Tonnen
vorgesehen.
Der Biogasertrag soll bei ca. 2 Mio. Nm³/a, die Jahresproduktion Strom
bei 4.450.000 kWh und die Gärprodukte für die Landwirtschaft bei ca. 15.000
Tonnen / a liegen.
Der Bebauungsplan ist in der Überarbeitung. Die Genehmigungsanträge nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden beim Landratsamt gestellt.
Die Investitionen belaufen sich nach aktueller Schätzung auf
6.971.540,24 Euro.
Nach einer vorsichtigen Wirtschaftlichkeitsschätzung wird in den
kommenden 20 Jahren ein Durchschnittsertrag von jährlich rd. 150.000 Euro
erwartet. Die Eigenkapitalverzinsung ist mit 6,8 % vor Steuern kalkuliert.
Die Finanzierung sieht ein notwendiges Eigenkapital von 2,2 Mio. (ca. 30
%) vor. Der Rest soll über ein Darlehen abgedeckt werden.
Die Eigenkapitalquote soll u. a. durch Beteiligung der Gemeinden mit
einer Gesamtsumme von rd. 100.000 Euro bewerkstelligt werden. Aus dem Jahr 2012
liegen Beschlüsse für eine Kapitalbeteiligung von 65.000 Euro vor.
Die Gesellschaftsform ist als GmbH vorgesehen. Die Gemeinden sollen in
einem achtköpfigen Beirat durch die Gemeinde Herbstadt vertreten sein.
Als Risiken sind zum einen die Investitionskosten genannt, wobei ein
Festpreisangebot geplant ist und ein kalkulatorischer Ansatz für
Unvorhergesehenes. Darüber hinaus spielt die Substratsicherheit (langfristige
Verträge), der Substratpreis, das technische Risiko und die Störstoffabtrennung
durch Aufbereitung und Gärproduktbehandlung eine Rolle.
Als Gründe, diese innovative Investition und den Betrieb mit einer
Beteiligung zu unterstützen, werden die Umwandlung von Abfall zu Wertstoff, die
regionale Schließung von Naturkreisläufen, die regionale Wertschöpfung und die
Teilnahme an einem einzigartigen Gemeinschaftsprojekt genannt. Die
Beteiligungshöhe liegt mindestens bei 5 Anteilen mit je 1.000 Euro. 50 % des
Beteiligungskapitals werden bei der Gesellschaftsgründung einzuzahlen sein.
Im Fazit stellt sich für die Gemeinde die Frage, ob eine solche
Beteiligung rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nach Art. 74 Satz 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde
Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlich ist. Der Geschäftsanteil an der GmbH wäre ein solcher Vermögensgegenstand.
Somit stellt sich die Frage, ob mit dieser Beteiligung, d.h. durch die
Abfallbiogasanlage Aufgaben der Gemeinde erfüllt werden. Als gemeindliche
Aufgabe ist die Grünabfallentsorgung zu sehen. Für diese Entsorgung ist der
Landkreis nur in haushaltsüblichen Mengen zuständig. Haushaltsübliche Mengen
werden von den Gemeinden deutlich überschritten. Daher sind sie direkt für die
Entsorgung zuständig und könnten künftig die Abfallbiogasanlage in Herbstadt
nutzen. Insoweit wäre eine Beteiligung der Gemeinden aus kommunalrechtlicher
Sicht denkbar. Nach Aussage des Landratsamtes aus 2012 bestehen keine
rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen die Beteiligung der kreisangehörigen
Gemeinden an der Abfallbiogasanlage in Höhe von jeweils 5.000 Euro zum Zwecke der
Grünabfallentsorgung und der Energieversorgung.
Ob in der Anlage jedoch Grüngut aus entfernten Gemeinden wie Strahlungen
entgegen genommen wird, ist noch zu klären, da nach den Unterlagen von 2012 nur
ca. 10 % des Grünabfalls im Landkreis für die Anlage benötigt würde.
Andererseits fände mit einer Beteiligung eine zukunftsweisende Einrichtung für
die Region die Unterstützung durch die Gemeinde und es wäre nach den
gegenwärtigen Berechnungen wohl mit einem laufenden Ertrag zu rechnen. Die
vorläufige Ertragsberechnung ergibt auf 20 Jahre gerechnet einen
durchschnittlichen Überschuss von rd. 12%/a.
Aus Sicht der Verwaltung spricht auch mit Blick auf die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Risikoabwägung nichts gegen eine
Beteiligung an der Betreibergesellschaft für die Abfallbiogasanlage. Eine
Haftung der GmbH gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG) Damit ist eine Haftung der Gemeinde über die
Einlage hinaus ausgeschlossen, zumal kein Durchgriff auf die Gesellschafter
möglich ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte über eine Beteiligung an der
Betreibergesellschaft BioRest GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer
Abfallbiogasanlage in der Gemeinde Herbstadt mit einem Geschäftsanteil von
5.000 Euro ab. Die 1. Bürgermeistern würde ermächtigt werden, die weiteren rechtserheblichen
Erklärungen für die Gemeinde Strahlungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Der Gemeinderat lehnt somit eine Beteiligung an der
Betreibergesellschaft BioRest GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer
Abfallbiogasanlage in der Gemeinde Herbstadt ab.