Die Agrokraft und das Kommunalunternehmen des Landkreises sowie weitere Akteure planen die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbiogasanlage in Herbstadt. Für die Errichtung und den Betrieb ist eine eigene Betreibergesellschaft „BioRest“ GmbH vorgesehen.

 

Das Projekt sollte bereits 2012 auf den Weg gebracht werden. Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 01.08.2012 über einen Beitritt als Kommanditist der Biowertstoff Rhön-Grabfeld GmbH & Co. KG beraten, hatte sich jedoch noch nicht festgelegt. Letzteres war die ursprünglich vorgesehene Rechtsform der Betreibergesellschaft. Diese soll nunmehr eine GmbH sein.

 

Zur Darstellung des Projektes ist diesem Beschlussvorschlag eine Präsentation der Agrokraft beigefügt.

 

Zusammenfassend ist folgendes geplant:

 

Die Abfallbiogasanlage soll in der Gemeinde Herbstadt im Umfeld der Abfallladestation errichtet werden. Als Vergärungssubstrate sind Speisereste, Bioabfall, Grünschnitt und Glycerin mit einer Jahresmenge von 16.000 Tonnen vorgesehen.

 

Der Biogasertrag soll bei ca. 2 Mio. Nm³/a, die Jahresproduktion Strom bei 4.450.000 kWh und die Gärprodukte für die Landwirtschaft bei ca. 15.000 Tonnen / a liegen.

 

Der Bebauungsplan ist in der Überarbeitung. Die Genehmigungsanträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurden beim Landratsamt gestellt.

 

Die Investitionen belaufen sich nach aktueller Schätzung auf 6.971.540,24 Euro.

 

Nach einer vorsichtigen Wirtschaftlichkeitsschätzung wird in den kommenden 20 Jahren ein Durchschnittsertrag von jährlich rd. 150.000 Euro erwartet. Die Eigenkapitalverzinsung ist mit 6,8 % vor Steuern kalkuliert.

 

Die Finanzierung sieht ein notwendiges Eigenkapital von 2,2 Mio. (ca. 30 %) vor. Der Rest soll über ein Darlehen abgedeckt werden.

 

Die Eigenkapitalquote soll u. a. durch Beteiligung der Gemeinden mit einer Gesamtsumme von rd. 100.000 Euro bewerkstelligt werden. Aus dem Jahr 2012 liegen Beschlüsse für eine Kapitalbeteiligung von 65.000 Euro vor.

 

Die Gesellschaftsform ist als GmbH vorgesehen. Die Gemeinden sollen in einem achtköpfigen Beirat durch die Gemeinde Herbstadt vertreten sein.

 

Als Risiken sind zum einen die Investitionskosten genannt, wobei ein Festpreisangebot geplant ist und ein kalkulatorischer Ansatz für Unvorhergesehenes. Darüber hinaus spielt die Substratsicherheit (langfristige Verträge), der Substratpreis, das technische Risiko und die Störstoffabtrennung durch Aufbereitung und Gärproduktbehandlung eine Rolle.

 

Als Gründe, diese innovative Investition und den Betrieb mit einer Beteiligung zu unterstützen, werden die Umwandlung von Abfall zu Wertstoff, die regionale Schließung von Naturkreisläufen, die regionale Wertschöpfung und die Teilnahme an einem einzigartigen Gemeinschaftsprojekt genannt. Die Beteiligungshöhe liegt mindestens bei 5 Anteilen mit je 1.000 Euro. 50 % des Beteiligungskapitals werden bei der Gesellschaftsgründung einzuzahlen sein.

 

Im Fazit stellt sich für die Gemeinde die Frage, ob eine solche Beteiligung rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Nach Art. 74 Satz 1 der Gemeindeordnung soll die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der Geschäftsanteil an der GmbH wäre ein solcher Vermögensgegenstand. Somit stellt sich die Frage, ob mit dieser Beteiligung, d.h. durch die Abfallbiogasanlage Aufgaben der Gemeinde erfüllt werden. Als gemeindliche Aufgabe ist die Grünabfallentsorgung zu sehen. Für diese Entsorgung ist der Landkreis nur in haushaltsüblichen Mengen zuständig. Haushaltsübliche Mengen werden von den Gemeinden deutlich überschritten. Daher sind sie direkt für die Entsorgung zuständig und könnten künftig die Abfallbiogasanlage in Herbstadt nutzen. Insoweit wäre eine Beteiligung der Gemeinden aus kommunalrechtlicher Sicht denkbar. Nach Aussage des Landratsamtes aus 2012 bestehen keine rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen die Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an der Abfallbiogasanlage in Höhe von jeweils 5.000 Euro zum Zwecke der Grünabfallentsorgung und der Energieversorgung.

 

Ob in der Anlage jedoch Grüngut aus entfernten Gemeinden wie Strahlungen entgegen genommen wird, ist noch zu klären, da nach den Unterlagen von 2012 nur ca. 10 % des Grünabfalls im Landkreis für die Anlage benötigt würde. Andererseits fände mit einer Beteiligung eine zukunftsweisende Einrichtung für die Region die Unterstützung durch die Gemeinde und es wäre nach den gegenwärtigen Berechnungen wohl mit einem laufenden Ertrag zu rechnen. Die vorläufige Ertragsberechnung ergibt auf 20 Jahre gerechnet einen durchschnittlichen Überschuss von rd. 12%/a.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht auch mit Blick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Risikoabwägung nichts gegen eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft für die Abfallbiogasanlage. Eine Haftung der GmbH gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG) Damit ist eine Haftung der Gemeinde über die Einlage hinaus ausgeschlossen, zumal kein Durchgriff auf die Gesellschafter möglich ist.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmte über eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft BioRest GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbiogasanlage in der Gemeinde Herbstadt mit einem Geschäftsanteil von 5.000 Euro ab. Die 1. Bürgermeistern würde ermächtigt werden, die weiteren rechtserheblichen Erklärungen für die Gemeinde Strahlungen abzugeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

8

Anwesend:

8

 

Der Gemeinderat lehnt somit eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft BioRest GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbiogasanlage in der Gemeinde Herbstadt ab.