Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 16.11.2015 bereits zu einer formlosen Bauvoranfrage sein Einvernehmen mit der Zulassung der Bungalow-Form im Baugebiet „Zehnt II“ zu diesem Bauvorhaben erteilt. Der Bauherr wollte vor Erwerb des Grundstückes geklärt haben, ob er sein Wohnhaus als Bungalow mit Walmdach bauen kann.

 

Das Bauvorhaben, insbesondere die Zulassung der Bungalow-Form,  wurde mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, besprochen. Das Landratsamt würde die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mittragen, wenn alle angrenzenden Nachbarunterschriften vorliegen.

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Bauvorhaben ihre Zustimmung erteilt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 284/9 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° vor.

 

Bei der Dachform des Bungalows handelt es sich um ein Walmdach mit einer Dachneigung von 28°. Nach dem Bebauungsplan soll die Dacheindeckung in ziegelrot bis rotbraun erfolgen. Der Bauherr wünscht die Eindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln.

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich..

 

Es wurden zwei Stellplätze zur östlichen Grundstücksgrenze nachgewiesen. 

 

Bei der Geländegestaltung beantragt der Bauherr auf der Westseite (siehe Ansicht von Westen)  eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Aufgrund der Geländegegebenheiten auf dem Grundstück erreicht hier die Abböschung 2,00 m. Der Bebauungsplan lässt Böschungen bis 1,80 m und einem Winkel von unter 45° zu.

Der natürliche Geländeverlauf soll im Wesentlichen erhalten bleiben. Geländeübergänge sind sanft anzuziehen.

Die Festsetzung der Böschungshöhe wird mit 0,20 m nicht eingehalten. Hierzu ist ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Wohngebäudes und für die Überschreitung der zulässigen Böschungshöhe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8