Sitzung: 20.06.2016 GSN/006/2016
Der Gemeinderat
hatte in seiner Sitzung vom 16.11.2015 bereits zu einer formlosen Bauvoranfrage
sein Einvernehmen mit der Zulassung der Bungalow-Form im Baugebiet „Zehnt II“
zu diesem Bauvorhaben erteilt. Der Bauherr wollte vor Erwerb des Grundstückes
geklärt haben, ob er sein Wohnhaus als Bungalow mit Walmdach bauen kann.
Das Bauvorhaben,
insbesondere die Zulassung der Bungalow-Form,
wurde mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, besprochen. Das
Landratsamt würde die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
mittragen, wenn alle angrenzenden Nachbarunterschriften vorliegen.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Bauvorhaben ihre Zustimmung
erteilt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 284/9 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt
II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer, Dachneigung 43° +/-
5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First,
Dachneigung 25° bis 35° vor.
Bei der Dachform
des Bungalows handelt es sich um ein Walmdach mit einer Dachneigung von 28°.
Nach dem Bebauungsplan soll die Dacheindeckung in ziegelrot bis rotbraun
erfolgen. Der Bauherr wünscht die Eindeckung mit anthrazitfarbenen Ziegeln.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich..
Es wurden zwei
Stellplätze zur östlichen Grundstücksgrenze nachgewiesen.
Bei der
Geländegestaltung beantragt der Bauherr auf der Westseite (siehe Ansicht von
Westen) eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Aufgrund der Geländegegebenheiten auf dem
Grundstück erreicht hier die Abböschung 2,00 m. Der Bebauungsplan lässt
Böschungen bis 1,80 m und einem Winkel von unter 45° zu.
Der natürliche
Geländeverlauf soll im Wesentlichen erhalten bleiben. Geländeübergänge sind
sanft anzuziehen.
Die Festsetzung
der Böschungshöhe wird mit 0,20 m nicht eingehalten. Hierzu ist ebenfalls eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in
Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung des Wohngebäudes und für die
Überschreitung der zulässigen Böschungshöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |