Sitzung: 22.08.2016 GSN/008/2016
Vom Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt wurden als Ergebnis der
Vorbesprechungen in verschiedenen Gemeinderatssitzungen textliche Festsetzungen
für eine Gestaltungssatzung für den Altort von Strahlungen erarbeitet:
Vorentwurf - Fassung vom 22.08.2016
Um den geschlossenen Gesamteindruck der
Gestaltung des Altorts von Strahlungen möglichst zu erhalten wird für
Neubauten, Umbauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden folgende Satzung
erlassen:
B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
Nachstehende
textliche Festsetzungen gelten für den, in der Planzeichnung im
Maßstab
1:2000 durch Randsignatur festgelegten Bereich.
2 BAUKÖRPER
Die
Baukörper sind entsprechend dem überlieferten und das Ortsbild im positiven Sinne prägenden Straßen- und Gassenbild
zu gestalten. Sie müssen sich in
Proportion,
Baumasse (Länge, Breite, Höhe) und Gliederung in das bisherige
Ortsbild
einfügen.
Es
ist eine maximal 2-geschossige Bebauung zuzüglich Kellergeschoss und eventueller Dachgeschosse zulässig.
3 DACHLANDSCHAFT
3.1 Die
Dachlandschaft zu erhalten und zu gestalten, stellt ein vorrangiges
städtebauliches
Gestaltungsziel dar.
Als
Dachform für Hauptgebäude, d.h. Gebäude mit einer auf die Horizontale
projizierten
Dachfläche über 20 m2 sind Satteldächer und Walmdächer auch mit
Krüppelwalm,
mit einer Neigung von 25° bis 45° zulässig.
Für
1 Nebengebäude pro Grundstück mit einer auf die Horizontale projizierten Dachfläche bis zu 20 m2 ist als Dachform
zudem ein Pultdach bis 30°
Dachneigung
oder ein Flachdach zulässig.
3.2 Folgende
Materialien der Dacheindeckung sind nicht zulässig:
Bei
Hauptgebäuden, d.h. Gebäuden mit einer auf die Horizontale projizierten Dachfläche über 20 m2 ist eine
Blecheindeckung nicht zulässig.
Für
1 Nebengebäude pro Grundstück mit einer auf die Horizontale projizierten Dachfläche bis zu 20 m2 wird keine
Einschränkung bezüglich des Materials der
Dacheindeckung
gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Gestaltungssatzung in der Fassung
vom 22.08.2016 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Fachbehörden zu
beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |