Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau von die  Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3020 in Rheinfeldshof 8 vorgelegt.

 

Auf der Nordseite des Grundstückes von der Ortsstraße kommend soll zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 3019 ein Nebengebäude mit Geräteraum und Carport errichtet werden. Desweiteren auf dem Grundstück ein Büro- und ein Garagengebäude.

 

Die Nebengebäude sollen Satteldächer mit Dachneigungen von 25° erhalten; das Garagengebäude  45°.  Die Dacheindeckung erfolgt mit naturroten Ziegeln.   

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3020 liegt am Ortsrand von Rheinfeldshof.  

 

Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als MD-Gebiet und Fläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude ausgewiesen. Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraßen Rheinfeldshof  Fl.Nr. 3014 und 3015.

 

Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt an die bestehende Grundstücksentwässerungsanlage in den Mischwasserkanal auf dem Grundstück; der Wasseranschluss für das Bürogebäude erfolgt an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage.

 

Der angrenzende Nachbar Umhöfer hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau von Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3020 in Rheinfeldshof 8 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8