Sitzung: 20.06.2016 GSN/006/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau von die Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3020
in Rheinfeldshof 8 vorgelegt.
Auf der Nordseite des Grundstückes von der Ortsstraße kommend soll zum
Nachbargrundstück Fl. Nr. 3019 ein Nebengebäude mit Geräteraum und Carport
errichtet werden. Desweiteren auf dem Grundstück ein Büro- und ein Garagengebäude.
Die Nebengebäude sollen Satteldächer mit Dachneigungen von 25° erhalten;
das Garagengebäude 45°. Die Dacheindeckung erfolgt mit naturroten Ziegeln.
Das Grundstück Fl. Nr. 3020 liegt am Ortsrand von Rheinfeldshof.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als MD-Gebiet und
Fläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude ausgewiesen. Das Vorhaben
muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss
gesichert sein.
Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraßen Rheinfeldshof Fl.Nr. 3014 und 3015.
Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt an die bestehende
Grundstücksentwässerungsanlage in den Mischwasserkanal auf dem Grundstück; der
Wasseranschluss für das Bürogebäude erfolgt an die gemeindliche
Wasserversorgungsanlage.
Der angrenzende Nachbar Umhöfer hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau von
Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 3020 in Rheinfeldshof 8 entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |