Sitzung: 22.08.2016 GSN/008/2016
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer
landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Stall und Heulager auf dem Grundstück
Fl.Nr. 14 in der Hauptstraße 11 in Strahlungen vorgelegt.
Die Halle mit einer Größe von 16
m Länge und 9 m Breite soll in Holzständerbauweise mit Holzverschalung
errichtet werden. Als Dachform ist ein versetztes Pultdach, Dachneigung 28°
bzw. 24° und die Dacheindeckung mit Ziegel- bzw. Betondachsteinen vorgesehen.
Das Grundstück Fl.Nr. 14 liegt im Innerortsbereich (MD-Gebiet) von
Strahlungen. Nach § 5 der
Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete u.a. der Unterbringung der
Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Das Vorhaben ist
somit zulässig.
Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung , der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
Der Bauherr hält nach eigenen Angaben ca. 8 bis 10 Mutterschafe der
Rasse Merino Land- und Milchschafe. Als gelernter Metzger produziert er Wurst,
Fleisch und Frischkäse für den Eigenbedarf.
Immissionsschutzrechtliche Belange werden im Baugenehmigungsverfahren
durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Die Zufahrt wird über die Sonnenstraße über das Grundstück des Bauherrn
vorgenommen. Die Entsorgung des Trockenmistes erfolgt bei dem Biobauern Michael
Derleth, Salz.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung ihre
Zustimmung gegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Stall und Heulager auf dem Grundstück
Fl.Nr. 14 in der Hauptstraße 11 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nimmt
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.