Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des Außenbereiches des ehemaligen Kindergartens in Strahlungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 439  in der Sonnenstraße 1 als Biergarten vorgelegt.

Der hintere Gebäudebereich des ehemaligen Kindergartens soll als Ausschank und Kleinküche, Geschirrrückgabe und Kühlraum mit Lager für die Bewirtschaftung des Biergartens dienen. Die sanitären Anlagen  liegen im vorderen Gebäudeteil.

 

Bauliche Veränderungen am Gebäude werden nur mit dem Einbau einer Schiebetür für den Ausschank und der Küche bzw. einer Tür für die Geschirrrückgabe vorgenommen. Herr Kellermann hatte den Nachbarn Schuhmann auch den Bau einer Mauer zu ihrem Grundstück als Schallschutz versprochen. Dies ist auch in den Plänen dargestellt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 439 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Kindergarten stand bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Wie bereits  bei der Beschlussvorlage der Bauvoranfrage für die Fremdenzimmer ausgeführt, ist die künftige Nutzung als Biergarten nach § 4 der Baunutzungsverordnung zulässig.

Immissionsschutzrechtliche Belange (z.B. Betriebszeiten) werden im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft und festgelegt.  

 

Wie bereits erwähnt, enthält die gemeindliche Stellplatzsatzung keine Aussagen zur Berechnung von  Stellplätzen für Biergärten und ist somit nicht anwendbar.

 

Die Berechnung richtet sich nach den amtlichen Richtzahlen des Bayer. Staatsministeriums des Innern. Für die Ermittlung der Stellplätze für den Biergarten dient die Hauptnutzfläche als Berechnungsgrundlage. Nach den vorgelegten Planunterlagen beträgt die Hauptnutzfläche 156,80 qm. Je 10 qm Hauptnutzfläche ist 1 Stellplatz  nachzuweisen. Das wären somit maximal insgesamt 16 Stellplätze für den Biergarten.

Der Antragsteller hält aus praktischer Sicht bis zu 10 Stellplätze für ausreichend.

Er begründet es damit, dass Personen die im Biergarten sitzen, dann nicht die Gaststätte besuchen, und für die Gaststätte ausreichend Stellplätze vorhanden seien.  

 

Nach dem vorliegenden Stellplatznachweis sollen 17 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 14/1 in der Sonnenstraße errichtet werden. 

3 Stellplätze für die Fremdenzimmer im ehemaligen Kindergartengebäude, 10 Stellplätze für den Biergarten und 4 nicht zugewiesene Stellplätze.

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es besonders am Wochenende ständig Probleme mit dem Parken von Fahrzeugen vor der Gaststätte und in der Sonnenstraße gibt.

 

Die Gemeinde hat sich daher in jüngster Vergangenheit auch aktiv eingeschaltet und mit der Schaffung und Ablösung von Stellplätzen oberhalb des Friedhofes zu einer Lösung der Stellplatzproblematik beitragen wollen. Der Gaststättenbetrieb will jedoch eine Eigenlösung für die Bereitsstellung und Annahme von Stellplätzen auf den Grundstücken 14/1 und 23  in der Sonnenstraße herbeiführen.

 

Es wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen, die Reduzierung bei der Stellplatzanzahl nicht auf 10 Stellplätze für den Biergarten sondern auf 14 Stellplätze zu gewähren und die neu zu errichtenden 17 Stellplätze für die Fremdenzimmer und den Biergarten voll auszuschöpfen.

 

Von der Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 BayBO ist nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung erforderlich. Die Abweichung bezieht sich auf die Anzahl der Stellplätze.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 14/1 ist nicht im Eigentum des Bauherrn. Die notwendige rechtliche Absicherung für die Errichtung der Stellplätze wird ebenfalls vom Landratsamt geprüft und verfügt.

 

Wie in der Planung dargestellt soll auch vor Ort dafür Sorge getragen werden, dass die Begrünung und Erstellung der Stellplätze so realisiert werden und somit eine eindeutige Kennzeichnung der 17 Stellplätze in ausreichender Breite gewährleistet ist. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Bei der Beurteilung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen muss auch die Standortgebundenheit des Gaststättenbetriebes im Ortskern von Strahlungen berücksichtigt werden. Mit dem Biergarten erweitert die Gaststätte ihr Angebot, sorgt damit für ergänzende Attraktivität in der Gemeinde und will u.a. den Familienbetrieb auch für die Zukunft sichern. Für die Innenentwicklung der Gemeinde Strahlungen stellt das Vorhaben zum einen eine Stärkung dar, gleich wohl darf aber auch nicht verkannt werden, dass die Stellplatzproblematik für die benachbarten Grundstücke erheblich ist. Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Gaststättenbetrieb alles unternimmt, um mit einem guten Leitsystem (Beschilderung) und mit Informationsmaßnahmen an die Gäste die Nutzung der nachgewiesenen Stellplätze der Gastwirtschaft und des Biergartens auf Grundstücken in der Sonnenstraße auch tatsächlich herbeiführt. Nur so kann das Projekt im Konsenz mit der Nachbarschaft und im Interesse der Sicherheit in der Sonnenstraße zum Erfolg geführt werden. Das Leitsystem sollte auch Inhalt der Baugenehmigung sein.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gartenbereiches des ehemaligen Kindergartens in Strahlungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 439  in der Sonnenstraße 1 als Biergarten entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen unter folgenden Voraussetzungen:

1. Vor Inbetriebnahme des Biergartens  muss der Parkplatz hergestellt und abgenommen werden und

2. die Betriebserlaubnis für den Biergarten wird versagt, sobald die Parkplätze nicht mehr nachgewiesen werden können, da der Parkplatz auf gepachteter Fläche errichtet werden soll.

 

Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis mit dem Nachweis von 14 anstatt 16 Stellplätzen für den Biergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 14/1 in der Sonnenstraße 8.

Von der Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 BayBO wird nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung zugelassen. Die Abweichung bezieht sich auf die Anzahl der Stellplätze.

Das Leitsystem mit dem Hinweis zu den Parkplätzen soll in die Baugenehmigung mit aufgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6