Sitzung: 22.08.2016 GSN/008/2016
Der hintere
Gebäudebereich des ehemaligen Kindergartens soll als Ausschank und Kleinküche,
Geschirrrückgabe und Kühlraum mit Lager für die Bewirtschaftung des Biergartens
dienen. Die sanitären Anlagen liegen im
vorderen Gebäudeteil.
Bauliche
Veränderungen am Gebäude werden nur mit dem Einbau einer Schiebetür für den Ausschank
und der Küche bzw. einer Tür für die Geschirrrückgabe vorgenommen. Herr
Kellermann hatte den Nachbarn Schuhmann auch den Bau einer Mauer zu ihrem
Grundstück als Schallschutz versprochen. Dies ist auch in den Plänen
dargestellt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 439 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“.
Der Kindergarten stand bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes.
Wie bereits bei der Beschlussvorlage der Bauvoranfrage
für die Fremdenzimmer ausgeführt, ist die künftige Nutzung als Biergarten nach
§ 4 der Baunutzungsverordnung zulässig.
Immissionsschutzrechtliche
Belange (z.B. Betriebszeiten) werden im Baugenehmigungsverfahren durch die
Bauaufsichtsbehörde geprüft und festgelegt.
Wie bereits
erwähnt, enthält die gemeindliche
Stellplatzsatzung keine Aussagen zur Berechnung von Stellplätzen für Biergärten und ist somit
nicht anwendbar.
Die Berechnung
richtet sich nach den amtlichen Richtzahlen des Bayer. Staatsministeriums des
Innern. Für die Ermittlung der Stellplätze für den Biergarten dient die
Hauptnutzfläche als Berechnungsgrundlage. Nach den vorgelegten Planunterlagen
beträgt die Hauptnutzfläche 156,80 qm. Je 10 qm Hauptnutzfläche ist 1
Stellplatz nachzuweisen. Das wären somit
maximal insgesamt 16 Stellplätze für den Biergarten.
Der Antragsteller
hält aus praktischer Sicht bis zu 10 Stellplätze für ausreichend.
Er begründet es
damit, dass Personen die im Biergarten sitzen, dann nicht die Gaststätte besuchen,
und für die Gaststätte ausreichend Stellplätze vorhanden seien.
Nach dem vorliegenden
Stellplatznachweis sollen 17 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 14/1 in der
Sonnenstraße errichtet werden.
3 Stellplätze für
die Fremdenzimmer im ehemaligen Kindergartengebäude, 10 Stellplätze für den
Biergarten und 4 nicht zugewiesene Stellplätze.
In der
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es besonders am Wochenende ständig
Probleme mit dem Parken von Fahrzeugen vor der Gaststätte und in der
Sonnenstraße gibt.
Die Gemeinde hat
sich daher in jüngster Vergangenheit auch aktiv eingeschaltet und mit der
Schaffung und Ablösung von Stellplätzen oberhalb des Friedhofes zu einer Lösung
der Stellplatzproblematik beitragen wollen. Der Gaststättenbetrieb will jedoch
eine Eigenlösung für die Bereitsstellung und Annahme von Stellplätzen auf
den Grundstücken 14/1 und 23 in der
Sonnenstraße herbeiführen.
Es wird daher von
der Verwaltung vorgeschlagen, die Reduzierung bei der Stellplatzanzahl nicht
auf 10 Stellplätze für den Biergarten sondern auf 14 Stellplätze zu gewähren
und die neu zu errichtenden 17 Stellplätze für die Fremdenzimmer und den
Biergarten voll auszuschöpfen.
Von der Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 BayBO
ist nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung erforderlich. Die Abweichung
bezieht sich auf die Anzahl der Stellplätze.
Das Grundstück Fl.Nr. 14/1 ist nicht im
Eigentum des Bauherrn. Die notwendige rechtliche Absicherung für die Errichtung
der Stellplätze wird ebenfalls vom Landratsamt geprüft und verfügt.
Wie in der Planung dargestellt soll auch vor Ort dafür Sorge getragen werden, dass die Begrünung und Erstellung der Stellplätze so realisiert werden und somit eine eindeutige Kennzeichnung der 17 Stellplätze in ausreichender Breite gewährleistet ist.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung
erteilt.
Bei der
Beurteilung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen muss auch die
Standortgebundenheit des Gaststättenbetriebes im Ortskern von Strahlungen
berücksichtigt werden. Mit dem Biergarten erweitert die Gaststätte ihr Angebot,
sorgt damit für ergänzende Attraktivität in der Gemeinde und will u.a. den
Familienbetrieb auch für die Zukunft sichern. Für die Innenentwicklung der Gemeinde
Strahlungen stellt das Vorhaben zum einen eine Stärkung dar, gleich wohl darf
aber auch nicht verkannt werden, dass die Stellplatzproblematik für die
benachbarten Grundstücke erheblich ist. Daher ist es zwingend erforderlich,
dass der Gaststättenbetrieb alles unternimmt, um mit einem guten Leitsystem
(Beschilderung) und mit Informationsmaßnahmen an die Gäste die Nutzung der
nachgewiesenen Stellplätze der Gastwirtschaft und des Biergartens auf Grundstücken
in der Sonnenstraße auch tatsächlich herbeiführt. Nur so kann das Projekt im
Konsenz mit der Nachbarschaft und im Interesse der Sicherheit in der
Sonnenstraße zum Erfolg geführt werden. Das Leitsystem sollte auch Inhalt der
Baugenehmigung sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur
Nutzungsänderung des Gartenbereiches des ehemaligen Kindergartens in
Strahlungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 439
in der Sonnenstraße 1 als Biergarten entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen
unter folgenden Voraussetzungen:
1. Vor Inbetriebnahme des Biergartens
muss der Parkplatz hergestellt und abgenommen werden und
2. die Betriebserlaubnis für den Biergarten wird versagt, sobald die
Parkplätze nicht mehr nachgewiesen werden können, da der Parkplatz auf
gepachteter Fläche errichtet werden soll.
Seitens der Gemeinde besteht Einverständnis mit dem Nachweis von 14
anstatt 16 Stellplätzen für den Biergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 14/1 in
der Sonnenstraße 8.
Von der Vorschrift des Art. 47 Abs. 1 BayBO wird nach Art. 63 Abs. 1 BayBO eine Abweichung zugelassen. Die Abweichung bezieht sich auf die Anzahl der Stellplätze.
Das Leitsystem
mit dem Hinweis zu den Parkplätzen soll in die Baugenehmigung mit aufgenommen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |