Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des ehemaligen Kindergartengebäudes in Strahlungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 439  in der Sonnenstraße 1 vorgelegt.

Das Kindergartengebäude mit Außenanlage wurde von der Familie Kellermann, Eigentümer der gegenüberliegenden Gaststätte, erworben. Die neuen Eigentümer beabsichtigten 7 Fremdenzimmer mit Nasszellen  im vorderen Bereich des ehemaligen Kindergartens einzurichten. Der hintere Gebäudebereich mit der Außenanlage soll als Biergarten genutzt werden. Hierzu liegt ein gesonderter Bauantrag vor.

 

Bauliche Veränderungen werden nur im Innern des Gebäudes bzw. mit dem Einbau von Fenstern vorgenommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 439 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Kindergarten stand bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Nach § 4 der Baunutzungsverordnung dienen Allgemeine Wohngebiete vorwiegend dem Wohnen.

Zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

 

Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen zugelassen werden.

 

Für die Zulassung des Beherbergungsbetriebes (Fremdenzimmer) im Allgemeinen Wohngebiet wird die Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahme notwendig.

 

Da die gemeindliche Stellplatzsatzung keine Aussagen zu Beherbergungsbetrieben und Biergärten enthält ist diese nicht anwendbar. Die Berechnung richtet sich daher nach der Garagen- und Stellplatzverordnung. Für je 6 Betten ist demnach ein Stellplatz nachzuweisen. Bei 7 Fremdenzimmern mit insgesamt 14 Betten sind somit 3 Stellplätze notwendig. 

Nach den eingereichten Planunterlagen werden diese 3 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 14/1 in der Sonnenstraße 8 nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des ehemaligen Kindergartengebäudes als Beherbergungsbetrieb mit 7 Fremdenzimmern in Strahlungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 439 in der Sonnenstraße 1 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen unter folgenden Voraussetzungen:

1. Vor Inbetriebnahme des Beherbergungsbetriebes muss der Parkplatz hergestellt und abgenommen werden und

2. die Betriebserlaubnis für den Beherberungsbetrieb wird versagt, sobald die Parkplätze nicht mehr nachgewiesen werden können, da der Parkplatz auf gepachteter Fläche errichtet werden soll.

 

Für die Zulassung des Beherbergungsbetriebes im Allgemeinen Wohngebiet wird die Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahme gegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6