Sitzung: 22.08.2016 GSN/008/2016
Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des
ehemaligen Kindergartengebäudes in Strahlungen auf dem Grundstück Fl.Nr.
439 in der Sonnenstraße 1 vorgelegt.
Das Kindergartengebäude mit Außenanlage wurde von der Familie Kellermann,
Eigentümer der gegenüberliegenden Gaststätte, erworben. Die neuen Eigentümer
beabsichtigten 7 Fremdenzimmer mit Nasszellen
im vorderen Bereich des ehemaligen Kindergartens einzurichten. Der
hintere Gebäudebereich mit der Außenanlage soll als Biergarten genutzt werden.
Hierzu liegt ein gesonderter Bauantrag vor.
Bauliche Veränderungen werden nur im Innern des Gebäudes bzw. mit dem
Einbau von Fenstern vorgenommen.
Das Grundstück Fl. Nr. 439 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Kindergarten stand bereits vor Aufstellung des
Bebauungsplanes.
Der Bereich ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Nach § 4 der
Baunutzungsverordnung dienen Allgemeine Wohngebiete vorwiegend dem Wohnen.
Zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden
Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,
und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke.
Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht
störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und
Tankstellen zugelassen werden.
Für die Zulassung des Beherbergungsbetriebes (Fremdenzimmer) im
Allgemeinen Wohngebiet wird die Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahme
notwendig.
Da die gemeindliche Stellplatzsatzung keine Aussagen zu
Beherbergungsbetrieben und Biergärten enthält ist diese nicht anwendbar. Die
Berechnung richtet sich daher nach der Garagen- und Stellplatzverordnung. Für
je 6 Betten ist demnach ein Stellplatz nachzuweisen. Bei 7 Fremdenzimmern mit
insgesamt 14 Betten sind somit 3 Stellplätze notwendig.
Nach den eingereichten Planunterlagen werden diese 3 Stellplätze auf dem
Grundstück Fl.Nr. 14/1 in der Sonnenstraße 8 nachgewiesen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur
Nutzungsänderung des ehemaligen Kindergartengebäudes als Beherbergungsbetrieb
mit 7 Fremdenzimmern in Strahlungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 439 in der
Sonnenstraße 1 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen unter
folgenden Voraussetzungen:
1. Vor Inbetriebnahme des Beherbergungsbetriebes muss der Parkplatz
hergestellt und abgenommen werden und
2. die Betriebserlaubnis für den Beherberungsbetrieb wird versagt,
sobald die Parkplätze nicht mehr nachgewiesen werden können, da der Parkplatz
auf gepachteter Fläche errichtet werden soll.
Für die Zulassung des Beherbergungsbetriebes im Allgemeinen Wohngebiet
wird die Zustimmung zur Erteilung einer Ausnahme gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |