Gemäß Beschluss des Gemeinderats im Rahmen einer Bausache zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinengerätehalle im Außenbereich legt die 1. Bürgermeisterin dem Gemeinderat einen Standortvorschlag für den Bau von landwirtschaftlichen Maschinenhallen vor. Es handelt sich um eine Waldrandfläche auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 507/0 am verlängerten Tannenweg. Die Erschließung wäre über den asphaltierten Weg gesichert. Den ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung müsste die Bauleitplanung klären.

 

Soweit die Gemeinde ein Maschinenhallengrundstück ausweisen will, bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf dem Grundstück Fl.Nr. 507/0 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren zur Schaffung von bis zu sieben Modulen für eine Gemeinschaftsmaschinenhalle. Vor Durchführung des Verfahrens und Vergabe einer Planung ist zunächst unter allen Bürgerinnen und Bürgern von  Strahlungen der Bedarf zu ermitteln. Dazu soll eine Versammlung mit Einladung aller Bürgerinnen und Bürger von Strahlungen anberaumt werden, in der an dem vorgesehenen Standort der Bedarf geklärt wird. In der Versammlung kann ggf. auch der tatsächliche Erschließungsbedarf (z. B. ergänzende Stromversorgung auf Kosten der Bauherrn) besprochen werden.

Ebenfalls ist ein Artikel zu der Bedarfsabfrage in der Dorfzeitung vorgesehen.

 

Desweiteren soll bereits schon jetzt eine Bauvoranfrage für einen Maschinenhallenstandort an das Landratsamt Rhön-Grabfeld ergehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7