Sitzung: 28.09.2016 GSN/009/2016
Dem Gemeinderat wurde ein Bauantrag zum Neubau einer Lager- und
Unterstellhalle mit Erstellung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 832/6 im Tannenweg in Strahlungen vorgelegt.
Die Unterstellhalle mit einer Länge von 8,66 m und einer Breite mit 5,52
m soll in Holzständerbauweise mit Holzverschalung errichtet werden. Als Dach
ist ein flachgeneigtes Pultdach mit Trapezblech und 5° Dachneigung vorgesehen.
Die Stellplätze werden mit einem versickerungsfähigem Pflaster errichtet.
Hinter den Stellplätzen, zum Hofbereich der Unterstellhalle hin, ist ein Eingangstor
vorgesehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 832/6 liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit ist
nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist dieser
Bereich als Grünfläche dargestellt.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn
das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplans und des
Landschaftsplans widerspricht, Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, des Immissionsschutzes usw. beeinträchtigt.
Die Zufahrt zur Halle soll über die Stellplätze durch das Eingangstor
erfolgen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Lager- und Unterstellhalle mit Erstellung von zwei Stellplätzen auf dem
Grundstück Fl. Nr. 832/6 im Tannenweg in Strahlungen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Gemeinderat Daniel Leicht ist mit der Bauherrin verheiratet. Er nahm
daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.