Dem Gemeinderat wurde ein Bauantrag zum Neubau einer Lager- und Unterstellhalle mit Erstellung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr.  832/6 im Tannenweg in Strahlungen vorgelegt.

 

Die Unterstellhalle mit einer Länge von 8,66 m und einer Breite mit 5,52 m soll in Holzständerbauweise mit Holzverschalung errichtet werden. Als Dach ist ein flachgeneigtes Pultdach mit Trapezblech und 5° Dachneigung vorgesehen. Die Stellplätze werden mit einem versickerungsfähigem Pflaster errichtet. Hinter den Stellplätzen, zum Hofbereich der Unterstellhalle hin, ist ein Eingangstor vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 832/6 liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt.  

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Immissionsschutzes usw. beeinträchtigt.

 

Die Zufahrt zur Halle soll über die Stellplätze durch das Eingangstor erfolgen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Lager- und Unterstellhalle mit Erstellung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 832/6 im Tannenweg in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Gemeinderat Daniel Leicht ist mit der Bauherrin verheiratet. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.