Sitzung: 28.09.2016 GSN/009/2016
Dem Gemeinderat wurde ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons mit
Treppenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 507/1 in der Rheinfeldshöfer Straße 4
in Strahlungen vorgelegt.
Auf der Ostseite des bestehenden Wohnhauses ist der Anbau einer Treppe
mit Balkon geplant.
Der Balkon und die Treppe soll in einer Stahlkonstruktion mit zwei Zwischenpodesten
ausgeführt werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 507/1 liegt im Außenbereich; schließt jedoch
direkt an den qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ an. Die Erschließung
ist gesichert.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als WA-Gebiet (Allgemeines
Wohngebiet) ausgewiesen.
Es ist somit als Sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2
Baugesetzbuch zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen
werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange (z.B. Belange
des Naturschutzes, Immissionsschutz usw. ) nicht beeinträchtigt und die
Erschließung gesichert ist.
Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines
Balkons mit Treppenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 507/1 in der
Rheinfeldshöfer Straße 4 in Strahlungen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher
nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.