Dem Gemeinderat wurde ein Bauantrag zum Anbau eines Balkons mit Treppenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 507/1 in der Rheinfeldshöfer Straße 4 in Strahlungen vorgelegt.

 

Auf der Ostseite des bestehenden Wohnhauses ist der Anbau einer Treppe mit Balkon geplant.

Der Balkon und die Treppe soll in einer Stahlkonstruktion mit zwei Zwischenpodesten ausgeführt werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 507/1 liegt im Außenbereich; schließt jedoch direkt an den qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“ an. Die Erschließung ist gesichert.

 

Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen.

 

Es ist somit als Sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange (z.B. Belange des Naturschutzes, Immissionsschutz usw. ) nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der angrenzende Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau eines Balkons mit Treppenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 507/1 in der Rheinfeldshöfer Straße 4 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

Gemeinderat Matthias Leicht ist Architekt der Baumaßnahme. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.