Sitzung: 28.09.2016 GSN/009/2016
In der Gemeinderatssitzung am 20.06.2016 wurde über die Parkproblematik
in der Sonnenstraße beraten. Verschiedene Lösungsmöglichkeiten, wie z. B. eine
Einbahnstraßenregelung oder die Markierung von Parkflächen, wurden erörtert.
Nach eingehender Beratung kam man zu dem Entschluss, entlang der Sonnenstraße, soweit
möglich, öffentliche Parkflächen, in Verbindung mit Zeichen 290
(Halteverbotszone) und Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten
Flächen erlaubt), anzuordnen.
Im Rahmen der zwingend notwendigen Beteiligung der Polizei wurde am
01.07.2016 ein Ortstermin zur Festlegung der zu markierenden Parkflächen
durchgeführt. Für die Markierung von Parkflächen in Längsaufstellung sind gemäß
RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) eine lichte Breite von
mindestens 2,00 m und eine lichte Länge von 5,70 m vorgeschrieben. Die
Kennzeichnung erfolgt im Schmalstrich (12 cm), welcher nicht der
Stellplatzbreite zuzurechnen ist. Gemäß StVO wird bei einseitigem Parken eine Mindestrestfahrbahnbreite
von 3,00 m gefordert. Die RASt 06 empfiehlt jedoch eine Restbreite von
3,25 m beim Vorwärtseinparken und 3,50 m beim Rückwärtseinparken, um problemlos
in die Parklücken ein- bzw. ausparken zu können. Die für die Markierung von
Parkflächen benötigte Fahrbahnbreite beträgt somit mindestens 5,12 m.
Nach Überprüfung der Fahrbahnbreiten in der Sonnenstraße (Aufmaße über
die gesamte Länge der Straße) wurde festgestellt, dass in der Sonnenstraße
lediglich 5 Parkplätze StVO-Konform markiert werden können. Die Markierung von
lediglich 5 Parkflächen ist nicht ausreichend und zielführend.
(In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei der
Überprüfung des Baugebietes Am Altenberg ebenfalls festgestellt wurde, dass
eine Markierung von Parkflächen aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten nur sehr
eingeschränkt bzw. nicht möglich ist.)
Um die weiterhin bestehenden Parkprobleme, insbesondere das Freihalten
der Grundstücksausfahrten, entgegnen zu können, empfiehlt die Polizei die
Anordnung eines einseitigen Haltverbotes (Zeichen 283) in Fahrtrichtung
Karlsbergstraße. Die Verkehrszeichen sollten zunächst auf „fliegende Ständer“ befestigt
werden. Sollte sich das einseitige Haltverbot bewähren können die
Verkehrszeichen dauerhaft angebracht werden. Flankierend dazu empfiehlt es sich
bei den problematischen Grundstücksausfahrten (z.B. gegenüber Anwesen Nr. 4)
das Zeichen 299 (Zick-Zack Linie) anzuordnen. Die Sperrflächen können dann auch
als Ausweichstellen genutzt werden, um den Gegenverkehr passieren zu lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom
20.06.2016, zur Anordnung der Zeichen 290 und 1053-30 und zur Markierung von
öffentlichen Parkflächen in der Sonnenstraße, aufgrund der fehlenden
Restfahrbahnbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anordnung eines einseitigen Haltverbotes
in der Sonnenstraße in Fahrtrichtung Karlsbergstraße, beginnend ab der
Hofeinfahrt des Anwesen Neustädter Str. 4 bis zur Kreuzung Tulpenweg. Die
Verkehrszeichen werden zunächst auf „fliegende Ständer angebracht, sollte sich
das Halteverbot bewähren, werden die Verkehrszeichen fest installiert.
Flankierend werden einzelne Grundstückseinfahrten mit dem Zeichen 299
(Zick-Zack Linie) gekennzeichnet, um die ungehinderte Ausfahrt/Zufahrt aus den
Grundstücken zu gewährleisten. Die zu markierenden Ausfahrten werden je nach
Bedarf vor Ort durch die Verwaltung/Gemeinde festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
7 |