Sitzung: 03.11.2016 GSN/023/2016
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garagen und einer Fläche für Nebengewerbe auf dem
Grundstück Fl.Nr. 221, Gemarkung Strahlungen
vorgelegt. Bei dem Nebengewerbe handelt es sich nach Angaben der Antragsteller
um die Vermietung von Baumaschinen, Minibagger usw.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan
ist es als gemischte Baufläche dargestellt.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchten die Antragsteller klären lassen,
ob ihr Bauvorhaben vor allem aus immissionsschutzrechtlicher Sicht neben dem
bestehenden und noch erweiterbaren Gewerbebetrieb zugelassen werden kann.
Über die Abwasserbeseitigung des Grundstücks kann derzeit noch keine
Aussage getroffen werden. Gegebenenfalls ist von den Bauherren mit der Gemeinde
eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.
Bei Zulassung des Vorhabens müsste die Gemeinde Strahlungen
das Grundstück in den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan integrieren.
Die im Flächennutzungsplan dargestellte
Erschließungsstraße (Verbindung Rheinfeldshöfer Str. / Sonnenstraße) kann dann
nicht mehr realisiert werden.
Der östlich angrenzende Nachbar hat die Unterschrift verweigert, wurde
von dem Vorhaben aber in Kenntnis gesetzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für
die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und einer Fläche für
Nebengewerbe auf dem Grundstück Fl.Nr. 221, Gemarkung Strahlungen.
Sofern der Antrag positiv beschieden wird, wird die Gemeinde
das Baugrundstück in den noch aufzustellenden Bebauungsplan integrieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |