Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und einer Fläche für Nebengewerbe auf dem Grundstück Fl.Nr. 221, Gemarkung Strahlungen vorgelegt. Bei dem Nebengewerbe handelt es sich nach Angaben der Antragsteller um die Vermietung von Baumaschinen, Minibagger usw.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchten die Antragsteller klären lassen, ob ihr Bauvorhaben vor allem aus immissionsschutzrechtlicher Sicht neben dem bestehenden und noch erweiterbaren Gewerbebetrieb zugelassen werden kann.

Über die Abwasserbeseitigung des Grundstücks kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Gegebenenfalls ist von den Bauherren mit der Gemeinde eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.

 

Bei Zulassung des Vorhabens müsste die Gemeinde Strahlungen das Grundstück in den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan integrieren.

Die im Flächennutzungsplan dargestellte Erschließungsstraße (Verbindung Rheinfeldshöfer Str. / Sonnenstraße) kann dann nicht mehr realisiert werden.

 

Der östlich angrenzende Nachbar hat die Unterschrift verweigert, wurde von dem Vorhaben aber in Kenntnis gesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und einer Fläche für Nebengewerbe auf dem Grundstück Fl.Nr. 221, Gemarkung Strahlungen.

 

Sofern der Antrag positiv beschieden wird, wird die Gemeinde das Baugrundstück in den noch aufzustellenden Bebauungsplan integrieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7